Panorama

Ärger über KampfhundeverordnungHunderte Rottweiler-Halter protestieren

27.10.2019, 15:59 Uhr
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Der Protestmarsch der Hundehalter fand am "Tag des Rottweilers" statt. (Foto: picture alliance/dpa)

In Baden-Württemberg ist die Hunderasse zwar nicht als gefährlich gelistet und mit Auflagen versehen, trotzdem findet zum "Tag des Rottweilers" in der namensgebenden Stadt eine Demonstration gegen derartige Listen statt. Mit dabei sind hunderte Halter mit ihren Tieren.

Mehrere Hundert Besitzer von Rottweiler-Hunden aus ganz Deutschland haben in der Innenstadt von Rottweil gegen Verbote und Einschränkungen in der Hundehaltung demonstriert. An einem Protestzug durch das Zentrum der Stadt in Baden-Württemberg beteiligten sich mehr als 400 Hundebesitzer, sagte Organisator Sven Keller. Hinzu kamen demnach mehr als 5000 Zuschauer.

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Zum zweiten "Tag des Rottweilers" gehörten auch Hundeshows und Diskussionsrunden. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Teilnehmer demonstrierten gegen sogenannte Rasselisten. Diese Listen benennen Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, und deren Besitzer bestimmte Auflagen erfüllen müssen. Sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In der baden-württembergischen Kampfhundeverordnung sind drei Hunderassen gelistet: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier. Einige Länder werten auch Rottweiler als besonders aggressiv und damit als Kampfhunde.

Der Protestmarsch gehörte zum "Tag des Rottweilers", den Keller zum zweiten Mal in der für die Hunderasse namensgebenden Stadt veranstaltet hat. Nach seinen Angaben handelt es sich um das größte Rottweiler-Treffen weltweit. Auf dem Programm standen auch Podiumsdiskussionen und Hundevorführungen.

"Kein Hund kommt gefährlich auf die Welt", sagte Keller, der selbst Rottweiler züchtet. Mit seinen Mitstreitern fordert er eine Abschaffung der Listen, weil sie Besitzer von Rottweilern unter anderem verbieten, ihre Tiere als Rettungshunde oder für den Schutzdienst ausbilden zu lassen. Stattdessen sollten Hundehalter seiner Ansicht nach einen Nachweis erbringen müssen, dass sie zur Erziehung der Tiere in der Lage sind.

Quelle: fhe/dpa

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