Bewährungsstrafe für 22-JährigeIS-Rückkehrerin verlässt Gericht auf freiem Fuß

Als sie 15 Jahre alt ist, schließt sich Leonora M. in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat an. Ein Gericht in Halle verurteilt sie in mehreren Punkten. Von einem weiteren Vorwurf in Zusammenhang mit Sklaverei wird sie freigesprochen.
Eine IS-Rückkehrerin aus Sachsen-Anhalt ist vom Oberlandesgericht Naumburg zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass die 22-jährige Leonora M. vor sieben Jahren als Jugendliche nach Syrien gereist war und sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte. Sie kehrte 2020 nach Deutschland zurück und saß zeitweise in Haft.
Verurteilt wurde M. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation sowie Verstößen gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz. Freigesprochen wurde sie vom Vorwurf der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Laut Anklage sollte sie ihren Ehemann beim Kauf und Verkauf einer Jesidin als Sklavin unterstützt haben. Dies bestätigte sich im Prozess nicht. Das Gericht sah dafür nicht ausreichend Anhaltspunkte. Die Öffentlichkeit war vom Prozess ausgeschlossen.
Die aus Sangerhausen stammende Frau war nach Erkenntnissen der Ermittler der Bundesanwaltschaft als Jugendliche im März 2015 über die Türkei in das Bürgerkriegsland Syrien gereist, um sich dem IS anzuschließen. Die Angeklagte, die in Syrien zwei Kinder bekam, arbeitete demnach auch für den IS und war drei Monate lang in einem Krankenhaus der Miliz eingesetzt.
Der Vorwurf der Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz bezog sich darauf, dass M. eine halbautomatische Pistole und ein Sturmgewehr besessen haben soll. Damit wollte sie laut Anklage ihre IS-Zugehörigkeit demonstrieren. Die Bundesregierung holte M. sowie zwei weitere deutsche Frauen und insgesamt zwölf Kinder im Dezember 2020 aus Lagern für gefangene ehemalige IS-Mitglieder in Nordsyrien zurück nach Deutschland. M. wurde damals direkt am Flughafen verhaftet und saß zunächst in Untersuchungshaft. Im Januar 2021 wurde sie allerdings entlassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen. Der Prozess gegen sie wurde im Justizzentrum in Halle verhandelt.