Panorama

Recht auf Tod in Würde?Italien streitet über Gnade für Mafia-Boss

06.06.2017, 15:46 Uhr
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Riina (Mitte) 1993 bei einem Gerichtstermin. (Foto: REUTERS)

Salvatore "Totò" Riina trug den Spitznamen "die Bestie". Als Cosa-Nostra-Chef ordnete er viele Morde an. Seit Jahren sitzt er im Gefängnis, ist inzwischen 86 Jahre alt, krank und wohl auch dement. Hat er das Recht auf einen Tod in Freiheit?

Die mögliche Freilassung von Italiens einst meistgefürchtetem Mafia-Boss hat Proteste hervorgerufen. Salvatore "Totò" Riina, der ehemalige Anführer der sizilianischen Cosa Nostra, könnte wegen seines schlechten Gesundheitszustands das Gefängnis vorzeitig verlassen. Er habe wie jeder Häftling das "Recht auf einen Tod in Würde", urteilte das oberste italienische Gericht am Montag in Rom. Ein anderes Gericht muss nun die Entscheidung treffen, ob Riina unter Hausarrest kommt.

Der 86 Jahre alte Riina trug den Spitznamen "Die Bestie" und steckte in den 80er- und 90er-Jahren hinter vielen der bekanntesten Mafiamorden des Landes. Er wurde 1993 gefasst und bekam 13 Mal lebenslange Haftstrafen. Er sitzt in Parma im Hochsicherheitsgefängnis. "Totò Riina muss im Gefängnis bleiben und vor allem im Hochsicherheitstrakt", sagte der nationale Antimafia-Staatsanwalt Franco Roberti der Zeitung "Corriere della Sera". Es gebe konkrete Anhaltspunkte, dass Riina immer noch der Kopf der Cosa Nostra sei. Die Vorsitzende der Anti-Mafia-Kommission im Parlament, Rosy Bindi, sagte: "Es ist richtig, auch Kriminellen einen würdevollen Tod zuzugestehen, auch Riina, der nie Mitleid mit seinen unschuldigen Opfern gezeigt hat. Aber dazu muss man ihn nirgendwo anders hinbringen."

Opfer sind empört

Auch die Angehörigen von Riinas Opfern protestierten. Unter Riinas Kommando tötete die Cosa Nostra unter anderen die Top-Mafia-Jäger Giovanni Falcone und Paolo Borsellino sowie den damaligen sizilianischen Regionalpräsidenten Piersanti Mattarella, den Bruder des jetzigen Staatspräsidenten Sergio Mattarella. "Riina hat nicht an einen würdevollen Tod für meinen Mann, für Giovanni Falcone und für all die anderen Menschen, die er in die Luft gesprengt hat, gedacht", so die Witwe von Falcones Bodyguard, Tina Montinaro, in der Zeitung "La Repubblica".

Das Kassationsgericht verwarf mit dem Urteil einen anderen Rechtsspruch, mit dem ein Gesuch um Entlassung abgelehnt worden war. Die jetzige Entscheidung führt jedoch nicht zu einer direkten Freilassung. Vielmehr muss ein Gericht in Bologna nun entscheiden, ob Riina unter Hausarrest gestellt wird. Riina leide unter anderem an schweren Nieren- und Gehirnproblemen, so dass er laut Kassationsgericht keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstelle, berichteten Nachrichtenagenturen.

Quelle: Annette Reuther, dpa

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