Panorama

Pitbull-Attacke in Lowell Kampfhunde beißen Siebenjährigen zu Tode

Die Halter gefährlicher Hunderassen müssen in Deutschland strenge Auflagen erfüllen.

Die Halter gefährlicher Hunderassen müssen in Deutschland strenge Auflagen erfüllen.

(Foto: imago/Müller-Stauffenberg)

Bissige Kampfhunde sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Dieser Fall aus den USA ist jedoch besonders schockierend: Ein kleiner Junge wird von zwei Pitbulls getötet, während Zeugen hilflos zusehen.

Die Einwohner von Lowell im US-Bundesstaat Massachusetts stehen unter Schock. Ein kleiner Junge wurde von zwei Pitbulls attackiert und zu Tode gebissen. Der Siebenjährige hatte sich ersten Ermittlungen zufolge am Samstagnachmittag Zugang zu einem eingezäunten Bereich verschafft und war dort auf die aggressiven Kampfhunde getroffen.

Alarmiert von verzweifelten Hilferufen stürmte auch David Swiniarski aus seiner Wohnung auf die Straße. Wie er dem "Boston Herald" schildert, hatte ein Pitbull den Jungen am Nacken gepackt, der andere Hund seine Beine. "Er war schon tot als ich ankam. Ungefähr 15 Leute standen einfach herum und schauten schreiend zu. Dort waren zwei 100 - 120 Pfund schwere Pitbulls... Es war wirklich entsetzlich, zuzusehen."

Ersten Erkenntnissen zufolge, griffen die Tiere das Kind direkt an, als es über den Zaun auf das Grundstück gelangte. Gegen 18 Uhr bemerkten Nachbarn das Unglück und alarmierten die Polizei. "Ich hörte jemanden draußen 'Es ist mein Baby! Es ist mein Baby!' schreien", sagte eine Anwohnerin. "Der Hund lässt das Kind nicht mehr los", hieß es in einem anderen Notruf.

Beim Eintreffen der Polizei, war das Kind, dessen Identität geheimgehalten wird, bereits tot. Der traurige Vorfall soll nun genauer untersucht werden. Eines der Tiere wurde erschossen, das andere dem Besitzer weggenommen.

Gefährliche Hunde

In Deutschland dürfen seit 2001 als gefährlich eingestufte Hunde und deren Kreuzungen nicht mehr eingeführt werden. Welche Rassen als mögliche Übeltäter behandelt werden, unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Hier werden sogenannte Rasselisten geführt, auf denen sich aber mitunter unterschiedliche Arten wiederfinden.

So ist der Rottweiler in Baden-Württemberg beispielsweise nicht gelistet, in Bayern hingegen schon. Darüber hinaus kann in einigen Bundesländern die Gefährlichkeit mittels einer individuellen Überprüfung widerlegt werden. Ansonsten gilt: gefährliche Tiere sind meist erlaubnispflichtig, was mit einem Wesenstest des Hundes einhergeht.

Quelle: ntv.de, dsi

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen