Panorama

Vereine legen Beschwerde ein Karlsruhe prüft Sterbehilfe-Paragrafen

16.04.2019, 15:36 Uhr
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Das Gericht wird nach einer mündlichen Verhandlung über die Sterbehilfe entscheiden. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob das Verbot der sogenannten "geschäftsmäßigen Sterbehilfe" gegen das Grundgesetz verstößt. Kranke und Sterbehilfevereine legen gegen den Paragrafen Beschwerde ein. Das Gericht wird zwei Tage lang verhandeln, doch die Entscheidung wird noch andauern.

Das Bundesverfassungsgericht prüft die in Deutschland bestehenden Grenzen bei der Sterbehilfe. Vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe begann eine zweitägige Verhandlung über das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine klagen in Karlsruhe gegen den vor mehr als drei Jahren eingeführten Strafrechtsparagrafen 217, der die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe stellt.

Die Neuregelung war Ende 2015 nach langen und kontroversen Debatten im Bundestag beschlossen worden. Die Beihilfe zur Selbsttötung blieb durch die Neuregelung zwar grundsätzlich weiter erlaubt. Sie kann aber nun geahndet werden, wenn sie "geschäftsmäßig" betrieben wird - selbst wenn kein kommerzielles Interesse dahinter steht. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Verfassungsrichter müssen nun prüfen, ob diese Regelung gegen das Grundgesetz verstößt.

Es gehe in dem Verfahren nicht "um die moralische oder politische Beurteilung der Selbsttötung", sondern "ausschließlich um die Verfassungsmäßigkeit einer konkreten Strafrechtsnorm mit einem beschränkten Anwendungsbereich", stellte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu Beginn der Verhandlung klar. Es gehe allein um die "Reichweite des Freiheitsraums, den das Grundgesetz einer staatlichen Strafandrohung entgegensetzt."

Schwerkranke berufen sich auf Selbstbestimmung

Die schwer kranken Menschen, die in Karlsruhe klagen, berufen sich vor allem auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und leiten daraus ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Die Ärzte stützen ihre Verfassungsbeschwerden auf eine Verletzung der Gewissens- und Berufsfreiheit. Die Sterbehilfevereine wenden sich dagegen, dass sie für ihre Mitglieder durch die Neuregelung nicht mehr tätig werden können.

Der 2015 beschlossene Gesetzentwurf für den umstrittenen Paragrafen beruhte auf einer parteiübergreifenden Initiative.

Die maßgeblich daran beteiligten Abgeordneten Kerstin Griese und Michael Brand verteidigten die Regelung in der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht. Viele Gespräche hätten ihnen damals gezeigt, dass der Wunsch nach einem Suizid oft ein Ruf nach Hilfe sei. Deshalb sei das Gesetz auch mit einem Ausbau von Hospizeinrichtungen und der Palliativmedizin verbunden gewesen. "Es geht um Hilfe beim Sterben, nicht um Hilfe zum Sterben", sagte Griese.

Der CDU-Politiker Brand zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz "zielgenau und präventiv" wirke. Es sei darum gegangen, Missbrauch zu stoppen und Hilfen stark auszubauen. Menschen dürften sich in dieser Frage nicht unter Druck gesetzt fühlen. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, verteidigte die Regelung. Es sei richtig gewesen, dass der Gesetzgeber der geschäftsmäßigen Sterbehilfe einen Riegel vorgeschoben habe. "Sie ermöglicht kein Sterben in Würde, sondern verstellt den Weg für eine adäquate Behandlung und Begleitung schwer und unheilbar Erkrankter", erklärte Montgomery.

Das Bundesverfassungsgericht will seine Verhandlung am Mittwoch fortsetzen. Das Gericht verhandelt äußerst selten zwei Tage lang öffentlich. Das zeigt, wie intensiv sich die Richter mit der schwierigen Frage der Sterbehilfe befassen werden. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Quelle: sgu/AFP

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