Tötung einer Frau vor 36 Jahren Karnevalsmörder muss lebenslang hinter Gitter
01.03.2024, 12:40 Uhr Artikel anhören
Mord verjährt nicht. Daher kann ein Mann 36 Jahre nach der Tötung einer 24-Jährigen verurteilt werden: Er muss lebenslang in Haft. Aufgespürt wurde er nach einer Fernsehsendung zu dem Fall.
Im Prozess um den sogenannten Kölner Karnevalsmord an einer jungen Frau hat das Landgericht den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. "Wir sind überzeugt davon, dass Sie vor 36 Jahren den Mord begangen haben", sagte die Vorsitzende Richterin.
Die Staatsanwaltschaft stützte sich in dem Indizienprozess unter anderem auf die Aussage des Zeugen, der angegeben hatte, dass sein damaliger Kumpel der Frau in der Tatnacht gefolgt sei. Laut Urteil hatte der 57-Jährige das 24-jährige Opfer in der Nacht zum Karnevalssonntag 1988 in der Altstadt später getötet. Dies belegten unter anderem DNA-Spuren, die an der Leiche gefunden worden waren. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Deutsche das Opfer aus niedrigen Beweggründen und aus Habgier ermordet. Der Brustbeutel der Frau mit 100 D-Mark fehlte.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die DNA-Spuren könnten auch in einer Disco übertragen worden sein, die der Angeklagte und das Opfer unmittelbar vor der Tat zeitgleich besucht hätten, so die Verteidiger. Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess bestritten.
Spezial-Ermittler hatten den als "Karnevalsmord" bekannten "Cold Case" wieder aufgerollt und in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" vorgestellt. Daraufhin meldete sich ein Zuschauer und gab den entscheidenden Hinweis auf den Angeklagten.
Quelle: ntv.de, als/dpa