Zu reger Gebrauch der Regelung? Keine telefonische Krankschreibung mehr
17.04.2020, 14:36 Uhr
Der Arztbesuch ist ab dem 20. April für Krankschreibungen wieder ein Muss.
(Foto: dpa)
Wer sich ab kommenden Montag mit einer leichten Atemwegserkrankung krankschreiben lassen möchte, der muss wieder den Weg zum Hausarzt auf sich nehmen. Die Regelung, sich telefonisch eine Arbeitsbefreiung geben zu lassen, ist aufgehoben.
Der Luxus, sich bei leichten Atemwegserkrankungen per Telefonat mit dem Hausarzt krankschreiben zu lassen, ist ab dem 20. April, also kommenden Montag, vorbei. Eine in der Corona-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt zu bekommen ist, wird nicht verlängert. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
Offiziell hieß es, dass die "befristete Ausnahme angesichts der dynamischen Corona-Entwicklungen dazu diente, Praxen zu entlasten und die Virus-Ausbreitung zu verringern", erklärte der G-BA Vorsitzende Josef Hecken. Deshalb, so Hecken weiter, könne die Behelfsregelung zum vorgesehenen Termin, dem 19. April, auslaufen. Bereits im Vorfeld hatten aber der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) in Absprache mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Verlängerung der telefonischen Krankschreibungen bis zum 23. Juni beschlossen.
Allerdings hatte die arbeitende Bevölkerung von dem unkomplizierten Verfahren zur Krankschreibung so rege Gebrauch gemacht, dass sich der Arbeitgeberverband bei Gesundheitsminister Jens Spahn seit einiger Zeit darum bemüht hatte, diese Regelung wieder zurückzunehmen. Und so setzt, auch mit Blick auf die allgemeine Entwicklung in der Corona-Krise, eine Krankschreibung ab Montag wieder eine körperliche Untersuchung des Patienten voraus.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte einen "abrupten Stopp" der Ausnahmeregelung, der weder für die Praxen noch für die Patienten gut sei. Man habe sich für eine Verlängerung bis 3. Mai eingesetzt, sei aber im Gremium überstimmt worden. Eine solche Verlängerung wäre auch deckungsgleich mit den staatlich beschlossenen Kontaktbeschränkungen gewesen. Einen Grund warum die KBV hier überstimmt worden ist, sieht der stellvertretende KBV-Vorsitzende Stephan Hofmeister darin, "dass der Druck der Arbeitgeberseite" wohl einfach zu groß gewesen ist.
Ein Argument, das aus Sicht des G-BA dagegen spricht, ist, dass ein unmittelbares Arztgespräch vor allem bei Atemwegserkrankungen wichtig sei. Nur durch eine persönliche Untersuchung könne umfassend und präzise erkannt werden, ob es sich um Corona oder schlicht einen Schnupfen handle. Unabhängig davon sollten Patienten mit typischen Covid-19- oder unklaren Symptomen an den oberen Atemwegen vorher in der Praxis anrufen und das Vorgehen besprechen.
Quelle: ntv.de, hpr/dpa