Panorama

Mordfall Jakob von MetzlerKindsmörder bemüht sich um Freilassung

09.08.2017, 09:12 Uhr
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Jakob starb während der Entführung. (Foto: picture alliance / dpa)

Er ist einer der bekanntesten Mörder Deutschlands. 2002 tötete Magnus Gäfken den damals elfjährigen Jakob von Metzler. Nun will Gäfken freigelassen werden, einige Vorbereitungen für ein Leben danach sind schon getroffen.

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des damals elfjährigen Jakob von Metzler will auf Bewährung freikommen. Rund 15 Jahre nach der Tat läuft bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel ein Antrag auf Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Das teilte der Sprecher des Landgerichts, Martin Kolter, mit.

Derzeit werde die Mindestverbüßungsdauer für den inzwischen 42-Jährigen geklärt. Mit einer Entscheidung sei noch in diesem Jahr zu rechnen. Das Landgericht Frankfurt/Main hatte den damaligen Jurastudenten im Juli 2003 zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann ein Verurteilter nicht mit einer Entlassung nach 15 Jahren rechnen. Ein Gericht muss über die weitere Dauer der Strafe entscheiden.

Der Täter hat seinen Geburtsnamen Magnus Gäfgen inzwischen geändert. Er verbüßt seine Strafe in Nordhessen. Er hatte den Bankierssohn im September 2002 entführt und ermordet. Im Prozess sagte er aus, er habe von der Familie eine Million Euro Lösegeld erpressen wollen. Gäfken kannte die Familie flüchtig. Der gefesselte und geknebelte Junge erstickte in dem Versteck, in das Gäfken ihn gebracht hatte.

Internationale Resonanz fand der Fall, weil die Polizei im Verhör Folter androhte, um das Leben des entführten Kindes zu retten. Dass der Junge zu diesem Zeitpunkt bereits tot war, wussten die Beamten nicht. Wegen "schwerer Verletzung der Menschenwürde" und unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde Gäfken eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen zugesprochen. Auch später beschäftigte der Mörder zahlreiche Gerichte mit verschiedenen Klagen und Beschwerden.

Quelle: sba/dpa

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