Zerstörerische Fahrt in Fürth Unfallfahrer sitzt in U-Haft und schweigt
16.02.2022, 08:56 Uhr (aktualisiert)
Ein Sattelauflieger rast in Fürth in geparkte Autos, schiebt sie vor sich her und demoliert dabei auch noch mehrere Hausfassaden. Erst am nächsten Abend gelingt es, das Unfallfahrzeug abzuschleppen. Der Fahrer sitzt nach der Verwüstungsfahrt in U-Haft. Bislang äußert er sich nicht zum Hergang.
Am Tag nachdem ein betrunkener Lkw-Fahrer in Fürth bei einer Horrorfahrt eine verwüstete Straße hinterlassen hat, sucht die Polizei die Ursache für den schweren Unfall. Der 50 Jahre alte Fahrer sitzt unterdessen in Untersuchungshaft. Ermittelt wird gegen ihn unter anderem wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Brandstiftung.
Ein Atemalkoholtest nach dem Unfall hatte zwei Promille ergeben, wie ein Polizeisprecher sagte. Am Donnerstag wird das Ergebnis einer Blutprobe erwartet. Zum Unfallgeschehen habe sich der Mann selbst bislang nicht geäußert, hieß es am Mittwochabend.
Ein Wunder, dass es in Fürth keine Todesopfer gab
Der 50-Jährige war mit seinem Lkw zunächst über eine rote Ampelkreuzung gerast und dort mit einem Auto kollidiert. Dann setzte er seine Fahrt fort, rammte mit dem Sattelzug mehrere Autos und schob sie teils ineinander. Einige der Wagen gerieten in Brand. Auch Gebäude wurden demoliert und fingen Feuer. Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung sprach von "einem Wunder", dass es keine Todesopfer gegeben hatte. Der Fahrer und eine weitere Person wurden leicht verletzt.
Die Bergungsarbeiten am Mittwoch gestalteten sich schwierig. Fachleute mussten zunächst 26 Stahlteile von der Ladefläche des Sattelaufliegers entfernen. Am Abend war es dann gelungen, den Lkw aufzurichten und abzuschleppen.
Zur Höhe des Sachschadens erwarten die Ermittler am Donnerstag weitere Klarheit. Neben den Schäden an den 34 demolierten Fahrzeugen und dem Lastwagen selbst galt das Augenmerk der Gutachter den Gebäuden. Die Polizei ging am Mittwoch von einem Sachschaden in Höhe von mindestens mehreren Hunderttausend Euro aus.
(Dieser Artikel wurde am Donnerstag, 10. Februar 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ino/dpa