Panorama

Frau starb nach Peitschenhieben Lebensgefährte muss nur Geldstrafe zahlen

Für einen Teil der U-Haft von mehr als zwei Jahren soll der Verurteilte eine Entschädigung bekommen.

Für einen Teil der U-Haft von mehr als zwei Jahren soll der Verurteilte eine Entschädigung bekommen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein Mann fesselt seine Lebensgefährtin ans Bett und schlägt sie mit "einem peitschenartigen Gegenstand" um sie zu "verhören". Wenig später stirbt sie. Ein Gericht verurteilt ihn zu fünf Jahren Haft. Nun wird das erste Urteil über den Angeklagten deutlich gemildert.

Er hat seine 32 Jahre alte Lebensgefährtin aus Rheinland-Pfalz in seinem Haus in Alt Rehse nackt an ein Bett gefesselt und gepeitscht. Im Frühjahr 2016 starb die Frau in seinem Haus, und der 54-Jährige wurde danach zu fünf Jahren Haft wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Nun kam es zu einem Revisionsprozess - und der endete mit einer deutlich geringeren Strafe. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den heute 54-Jährigen der Körperverletzung und der versuchten Nötigung für schuldig. Die Kammer verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Ermittler der Polizei sichern Spuren nach dem Leichenfund.

Ermittler der Polizei sichern Spuren nach dem Leichenfund.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der Verurteilte habe die Frau damals wohl mit "einem peitschenartigen Gegenstand" geschlagen, aber die genaue Todesursache sei nicht mehr feststellbar gewesen, sagte Richter Henning Kolf in der Urteilsbegründung. Der gesamte Revisionsprozess war seit Februar 2019 hinter verschlossenen Türen abgehalten worden.

Mit dem Urteil blieb die Kammer deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die mehr als vier Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verlangt hatte. 2017 war der Angeklagte im ersten Prozess zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts damals hatte der Mann im Juni 2016 nach einem Streit seine 32 Jahre alte Lebensgefährtin nackt ans Bett gefesselt, sie mit einer Peitsche gefoltert und ihr so lange kein Essen und Trinken gegeben, dass sie starb. Der Fall erregte große öffentliche Aufmerksamkeit, weil die junge Frau bei einer TV-Kuppelshow mitgemacht hatte und dadurch im Internet bekannt geworden war.

Gegen das Urteil damals hatte der Anwalt des Angeklagten Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und ordnete eine Neuverhandlung an, in der unter anderem die Schuldfähigkeit des Verurteilten genauer geprüft werden sollte.

Mann unterzog Opfer einem "Verhör"

Der Verurteilte und die 32-Jährige hatte sich 2015 über das Internet kennengelernt, und sie war aus Rheinland-Pfalz zu ihm nach Alt Rehse gezogen. "Damals befand sich der Mann bereits in einer Lebenskrise", sagte der Richter. Er hatte berufliche Probleme, habe sich von der Dorfgemeinschaft abgewandt und diese auch von ihm. Seine Ehefrau hatte ihn verlassen.

Der Mann sei im Frühsommer 2016 dann gegenüber der neuen Lebensgefährtin immer misstrauischer geworden, sagte Kolf. Schließlich habe er sie einem "Verhör unterzogen", weil sie Gegenstände versteckt haben soll und "vom BND und von der Dorfbevölkerung auf ihn angesetzt war." Dabei habe er die junge Frau mit einer selbst gefertigten Peitsche geschlagen. Beide sollen auch Drogen konsumiert haben. In der Folge starb die Frau. Der Mann gab zwei Wiederbelebungsversuche an, hatte aber keine medizinische Hilfe geholt.

Der Fall bekam viel mediale Aufmerksamkeit.

Der Fall bekam viel mediale Aufmerksamkeit.

(Foto: picture alliance / Bernd Wüstnec)

Die Leiche hatten Polizisten erst Wochen später Anfang August zufällig - in Stoff und Folie gewickelt und auf eine Sackkarre gebunden - in der Ex-Gaststätte gefunden. Wegen des Verwesungszustandes konnten Rechtsmediziner keine exakte Todesursache mehr feststellen. Im Gewebe der Geschädigten wurden aber leichte Spuren von Drogen gefunden.

Der Verurteilte hatte Details der Vorfälle am Tag nach der Entdeckung gegenüber Polizisten berichtet. Die Beamten waren wegen einer Ruhestörung gerufen worden, da der Mann frühmorgens auf einem Blasinstrument spielte. Später im Revisionsprozess habe er das Ganze erst widerrufen und sich dann im Prozess "häppchenweise doch wieder eingelassen", wie der Richter erläuterte. Eine psychiatrische Sachverständige habe dem 54-Jährigen eine leichte Persönlichkeitsstörung attestiert. Er neigt zu Übertreibungen, aber es liegt keine Psychose vor, wie Kolf sagte. Damit habe die Kammer auch diesmal wieder eine "verminderte Schuldfähigkeit" angenommen. Für einen Teil der U-Haft von mehr als zwei Jahren soll der Verurteilte eine Entschädigung bekommen.

Das Urteil des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Beobachter erwarten, dass diesmal die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel innerhalb einer Woche einlegen wird.

Quelle: ntv.de, agr/dpa

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