Panorama

Freundin aus Eifersucht getötetLebenslange Haft für Dönermesser-Attacke

07.04.2017, 14:24 Uhr
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Der Angeklagte wurde nach seiner Tat in Reutlingen von Sicherheitskräften überwältigt. (Foto: dpa)

Er tötet seine Freundin mit äußerster Brutalität, stürmt danach durch die Innenstadt von Reutlingen und verletzt weitere Menschen. Am Ende des Prozesses äußert der 22-Jährige Bedauern, doch das Gericht urteilt hart.

Im Prozess um die tödliche Attacke mit einem Dönermesser auf eine Frau im baden-württembergischen Reutlingen ist ein 22-jähriger Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Tübingen sprach ihn des Mordes schuldig und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Der laut Staatsanwaltschaft im Juni 2015 nach Deutschland eingereiste Mann arbeitete im Sommer 2016 in Reutlingen in einem türkischen Restaurant, wo er seine Freundin, eine 45-jährige Frau aus Polen, kennenlernte. Er soll sie schließlich am 24. Juli mit einem 60 Zentimeter langen Dönermesser getötet haben. Das Messer soll er vorher aus der Restaurantküche mitgenommen haben.

Direkt nach der Tat griff der Syrer laut Anklage vor dem türkischen Restaurant noch zwei Gäste des Lokals an und verletzte dabei einen Mann schwer. Später schlug er demnach auf der Flucht am Busbahnhof der Stadt die Scheiben eines Autos ein und attackierte die darin sitzende Fahrerin und ihren Beifahrer. Die Frau erlitt Schnittverletzungen, konnte aber ihren Wagen starten und wegfahren.

"Es tut mir leid"

Im Prozess räumte er ein, die Tat aus Eifersucht begangen zu haben, weil seine Freundin einen Liebhaber hatte. Seine Behauptung, die Stimme seines Großvaters habe ihm die Tat befohlen, nahm er zurück. Die Tat des syrischen Asylbewerbers hatte im vergangenen Sommer bundesweit für Entsetzen gesorgt, auch weil sich damals innerhalb weniger Tage mehrere Gewalttaten wie etwa der Amoklauf von München ereigneten.

Kurz vor Ende des Prozesses hatte der Angeklagte zudem um Verzeihung gebeten. "Es tut mir alles sehr leid, was passiert ist", sagte er in seinem letzten Wort. "Ich möchte dem Gericht mitteilen, dass jeder Mensch irren kann."

Die Anwältin der damals verletzten Frau hielt am Morgen das letzte Plädoyer und forderte wie zuvor die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld. Der Verteidiger hatte darum gebeten, von der Verhängung der besonderen Schwere der Schuld abzusehen, weil das eine vorzeitige Haftentlassung erschweren würde. Die Opfer fordern Schmerzensgeld vom Angeklagten.

Quelle: sba/AFP/dpa

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