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Deal mit der Anklage Knapp sieben Jahre Haft für zerstückelte Leiche im Rhein

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Im Prozess gab der Angeklagte an, er habe sich von seinem Opfer bedroht gefühlt.

Im Prozess gab der Angeklagte an, er habe sich von seinem Opfer bedroht gefühlt.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im April finden Taucher zerstückelte Leichenteile eines 38-jährigen Mannes im Rhein. Kurze Zeit später meldet sich der Täter bei der Polizei. Das Gericht kann ihm im Prozess jedoch keine Mordmotive nachweisen und verurteilt ihn wegen Totschlags.

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat einen 58-jährigen Mann wegen Totschlags und unerlaubten Führens einer halb-automatischen Waffe zu sechs Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Der Fall des Angeklagten hatte vor allem für Aufsehen gesorgt, weil die Leiche des Opfers zerstückelt im Rhein gefunden worden war.

Die Tat hatte sich in einer südbadischen Flüchtlings-Unterkunft ereignet. Zunächst war als Motiv eine mögliche Fremdenfeindlichkeit des deutschen Angeklagten untersucht worden. Da das Gericht diese aber nicht als niederen Beweggrund feststellen konnte, sei der Angeklagte nicht des Mordes verurteilt worden, erklärte ein Gerichtssprecher.

Dass das Urteil auch für einen Totschlag vergleichsweise milde ausfällt, erklärte der Sprecher damit, dass der Angeklagte geständig war. Andernfalls hätte ihm die Tat wohl nicht nachgewiesen werden können, so der Sprecher. Die Ermittler hätten keine Täter-DNA am Tatort gefunden. Vorausgegangen war zudem eine sogenannte Verständigung: Das Strafmaß sollte nicht über sieben Jahren Haft liegen. Der 58-Jährige hatte vor Gericht eingeräumt, zweimal auf sein 38-jähriges Opfer geschossen zu haben, weil er sich von diesem bedroht gefühlt habe.

Leiche erst Tage später zerlegt

Laut Anklage hatte der Täter die Leiche des Mannes Ende Dezember vergangenen Jahres in einen Wald gebracht. Tage später habe er den Toten in einem Schrebergarten mit einer Machete in sechs Teile zerlegt, diese in Maschendraht gewickelt und an unterschiedlichen Stellen in den Rhein geworfen. Erst im April fanden Taucher die Leichenteile bei Breisach im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Der Beschuldigte stellte sich Ende April der Polizei und war geständig. Hätte er das nicht getan, hätte es das Verfahren vermutlich nie gegeben, so der Sprecher. Im Laufe des Prozesses wurde auch eine in Tunesien lebende Schwester des Opfers als Nebenklägerin zugelassen, die zum Prozessabschluss nach Deutschland kam. Deren Anwältin sagte kurz nach der Urteilsverkündung, dass sie bisher nicht mit ihrer Mandantin über mögliche Rechtsmittel gesprochen habe.

Quelle: ntv.de, gri/dpa

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