"Abscheulicher Mord" Leiharbeiter legten Kollegen zum Sterben auf Gleise
20.03.2025, 17:30 Uhr Artikel anhören
Zwei der drei Angeklagten bekamen eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe, weil sie Aufklärungsarbeit geleistet haben.
(Foto: picture alliance/dpa)
In einer Monteurunterkunft in der Oberpfalz eskaliert ein Streit unter vier betrunkenen Männern. Als einer von ihnen bewusstlos geschlagen wird, hören die anderen nicht auf – und legen den Kollegen auf die Gleise. Nun müssen die drei wegen Mordes lange ins Gefängnis.
Für den Vorsitzenden Richter ist es ein Mord, der an Abscheulichkeit nicht zu überbieten ist: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat drei Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt, weil sie einen Zechkumpan verprügelten und auf stark befahrene Bahngleise legten. Wie eine Gerichtssprecherin sagte, bekam einer der drei Männer lebenslange Haft, die anderen beiden 13 und neun Jahre wegen Mordes.
Die drei Leiharbeiter aus Litauen hatten den 48-Jährigen demnach im April 2024 in Neumarkt in der Oberpfalz in Bayern nach einem Streit in einer Monteurunterkunft bewusstlos geprügelt, zu den nahe gelegenen Schienen geschleppt und auf ein Gleis gelegt. Kurze Zeit später wurde der Mann von einem Autotransportzug überfahren und starb.
Der Gerichtssprecherin zufolge bekamen zwei der drei Angeklagten trotz der Verurteilung wegen Mordes eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe, weil sie von Anfang an Aufklärungshilfe geleistet hatten. Der zu neun Jahren Haft verurteilte Mann bekam dabei eine nochmals mildere Strafe, weil er seit seiner Kindheit kognitiv beeinträchtigt ist.
Das Gericht sah bei den betrunkenen Männern zwar durch ihren Alkoholkonsum eine Enthemmung, diese sei aber nicht strafmildernd zu werten gewesen. Der Gerichtssprecherin zufolge wies der Richter direkt zu Beginn der Urteilsbegründung darauf hin, dass dies ein Mord sei, "der in der Abscheulichkeit nicht zu überbieten ist". Es habe keinen Grund und Anlass gegeben für die Tat, nur um des Tötens willen sei das Mordopfer ins Gleisbett gelegt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei der Angeklagten lebenslang und für den kognitiv beeinträchtigten Mann zwölf Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger werteten die Tat alle drei nicht als Mord und plädierten nur auf zeitlich begrenzte Strafen von höchstens fünf Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, uzh/AFP