Panorama

"Mit massiver Gewalt"Mann erwürgt drei Monate alten Sohn

11.05.2021, 15:35 Uhr
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Das Urteil der Duisburger Richter lautet auf Totschlag. (Foto: picture alliance/dpa)

In der Nacht auf den 15. Oktober soll der trockene Alkoholiker einen Rückfall erlitten haben. Dass er seinen jungen Sohn dabei brutal getötet hat, daran will sich der 38-Jährige nicht erinnern können. Die Amnesie glauben ihm die Duisburger Richter allerdings nicht und verurteilen den Mann.

Ein Vater aus Duisburg ist nach dem gewaltsamen Tod seines drei Monate alten Sohnes zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter am Duisburger Landgericht haben keinen Zweifel, dass der 38-jährige Deutsche das Baby in der Nacht auf den 15. Oktober 2020 umgebracht hat. Richter Joachim Schwartz sprach bei der Urteilsbegründung von einem "mit massiver Gewalt ausgeführten Würgevorgang", der mindestens vier Minuten angedauert habe. Der Angeklagte selbst hatte im Prozess zu dem Vorwurf geschwiegen. Das Urteil lautet auf Totschlag.

Der kleine Junge hatte zu wenig Sauerstoff bekommen und massive Hirnschäden erlitten. Er war am nächsten Tag im Krankenhaus gestorben. Bei der Obduktion war außerdem ein Bruch des Unterkiefers festgestellt worden.

Gegenüber den Rettungssanitätern und der Polizei hatte der 38-Jährige angegeben, dass er trockener Alkoholiker sei und einen Rückfall erlitten habe. Einer vom Gericht hinzugezogenen psychiatrischen Sachverständigen hatte er erklärt, dass er sich an die Tatnacht nicht erinnern könne. Er sei morgens aufgewacht und habe sich gewundert, dass sein Sohn keine Geräusche von sich gegeben habe. Daraufhin habe er eine Familienpflegerin angerufen.

Die Amnesie haben ihm die Duisburger Richter allerdings nicht geglaubt. Der Alkoholgehalt im Blut des Angeklagten soll zur Tatzeit rund 2,6 Promille betragen haben. Das Motiv der Tat ist laut Urteil unklar geblieben.

Die Mutter des Babys war bei der Geburt des Kindes im Juli 2020 gestorben. Danach hatte sich der Angeklagte allein um seinen Sohn gekümmert. Auch in der Tatnacht war er nach Überzeugung der Richter allein mit dem Kind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, hny/dpa

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