Panorama

Geldstrafe für BelästigungMann für "Komplimente" an Frauen verurteilt

20.12.2018, 00:36 Uhr
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Rufe wie "Hallo schöne Frau" oder "Hallo Schätzchen" sind laut Gericht auf Rotterdams Straßen erlaubt. (Foto: imago/ZUMA Press)

Vor Gericht beteuert der Angeklagte, er habe alles "als Kompliment gemeint". Doch für den Richter fallen Kusshände, Zurufe und das Hinterherlaufen hinter Frauen auf der Straße eindeutig unter Belästigungen. Und die sind in Rotterdam strafbar.

Erstmals hat ein niederländisches Gericht einen Mann für die Belästigung von Frauen auf der Straße schuldig gesprochen. Der 36-Jährige wurde in Rotterdam zu einer Strafe von 200 Euro verurteilt. Der Mann hatte mindestens acht Frauen mit Gesten und Zurufen belästigt. Einigen von ihnen war er hinterhergelaufen und hatte Kusshände zugeworfen.

Seit 2018 ist Belästigung auf der Straße in Rotterdam strafbar. Der Richter ging in seinem Urteil ausführlich auf die Grenze der Meinungsfreiheit ein. Rufe wie "Hallo schöne Frau" oder "Hallo Schätzchen" seien erlaubt. Doch weil der Angeklagte den Frauen auch gefolgt war oder ihnen Kusshände zuwarf, hat er sich dem Urteil zufolge strafbar gemacht.

Der Mann hatte beteuert, dass er die Frauen nicht habe bedrohen wollen. Er habe eine Freundin haben wollen, sagte er dem Richter. "Ich habe das als Kompliment gemeint."

Auch Amsterdam untersagt die Belästigung auf der Straße. Dort wurde bislang aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Quelle: mbo/dpa

Sexualisierte GewaltRotterdam