Panorama

Geständnis zu Kinderpornografie Metzelder zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der Prozess gegen Metzelder dauert nicht lang. Weil der frühere Fußballnationalspieler ein Teilgeständnis ablegt und den Besitz von Kinderpornografie einräumt, bleibt ihm eine Gefängnisstrafe erspart. Zehn Monate Haft auf Bewährung, lautet das Urteil in Düsseldorf.

Der ehemalige Profifußballer Christoph Metzelder ist wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Mit dem Urteil ging der Prozess gegen den 40-Jährigen vor dem Düsseldorfer Amtsgericht am Nachmittag nach nur einem Verhandlungstag zu Ende. Metzelder hatte sich in der Verhandlung geständig gezeigt. Die Staatsanwaltschaft legt dem 40-Jährigen zur Last, kinderpornografische Schriften verbreitet zu haben sowie kinder- und jugendpornografische Schriften besessen zu haben. Metzelder legte ein Geständnis ab und bat um Verzeihung.

Der ehemalige Nationalspieler gestand, auf frei zugänglichen Seiten Screenshots von Vorschaubildern inkriminierter Dateien gemacht zu haben. "Ich habe im Chat Extremfantasien ausgetauscht", sagte der 40-Jährige. Die Faszination habe "in der Grenzüberschreitung gelegen", nicht in den Darstellungen schwersten sexuellen Missbrauchs selbst, sagte Metzelder. Es habe weder Übergriffe gegenüber Kindern und Jugendlichen gegeben, noch seien welche geplant gewesen. "Das hat ausschließlich in einer digitalen Parallelwelt stattgefunden", sagte er. Er habe die Dateien verschickt, "obwohl ich weiß, welches unsägliche Leid gegenüber Kindern hinter jeder Datei steckt". Er werde die Strafe akzeptieren. Die Anwesenden bat der 40-Jährige stellvertretend für alle Opfer sexueller Gewalt um Entschuldigung. "Ich hinterlasse eine Wunde, die niemals verheilen wird", sagte Metzelder. "Damit werde ich für den Rest meines Lebens leben müssen."

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Metzelder, über den Messengerdienst Whatsapp im Zeitraum von Juli bis September 2019 Videos eindeutiger sexueller Handlungen an Minderjährigen verschickt zu haben. Zu sehen waren demnach unter anderem Jungen und Mädchen unter zehn oder unter 14 Jahren. In einem Fall war von einem "Kleinkind" in stark sexualisierter Pose die Rede. Einer Zeugin soll er zehn Bildaufnahmen mit kinderpornografischem Inhalt geschickt haben. Einer weiteren Frau soll der 40-Jährige demnach auf demselben Weg 16 Bilder und zwei Videos mit kinderpornografischem Inhalt übersandt haben. Einer dritten Zeugin habe Metzelder ein kinderpornografisches Bild zugeschickt.

"In Therapie mit Tatvorwurf auseinandergesetzt"

Auf einem bei Durchsuchungen beschlagnahmten Handy des ehemaligen Nationalspielers wurden insgesamt 297 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden. Metzelder gestand Besitz und Weitergabe von insgesamt 18 Dateien.

"Der 3. September 2019 war eine Zäsur, beruflich, gesellschaftlich, privat", sagte der 40-Jährige zu Beginn der Verhandlung. Er lebe "seitdem zurückgezogen, alle beruflichen und gesellschaftlichen Engagements ruhen oder sind bereits beendet". Das Bundesverdienstkreuz und den nordrhein-westfälischen Landesverdienstorden wolle er "aus Respekt vor jetzigen und künftigen Preisträgern" zurückgeben.

"Mit professioneller Hilfe habe ich mich mit mir und dem Tatvorwurf auseinandergesetzt", sagte Metzelder. Dabei sei auch herausgekommen, dass er keine pädophile Neigung besitze. Eine Erklärung, wie er in die Strafbarkeit rutschte und überhaupt die Dateien fand, gab er nicht ab.

Metzelders Verteidiger erwägt Revision

Die Vorsitzende Richterin Astrid Stammerjohann erklärte bei der Urteilsverkündung, Metzelder habe "echte Reue" gezeigt. "Es ist zu erwarten, dass er sich das Verfahren als Warnung dienen lassen wird und er künftig keinerlei Straftaten mehr begeht", sagte sie. Das Verfahren an sich sei angesichts seiner Prominenz bereits eine Strafe.

Metzelders Verteidiger Ulrich Sommer erwägt eine Revision. In Hoffnung auf Aufklärung weiterer Hintergründe sehe er "für andere Instanzen noch viel zu diskutieren und rechtlich zu entscheiden", sagte er nach der Urteilsverkündung. Er sehe unter anderem die mediale Vorverurteilung im Urteilsspruch nicht ausreichend mildernd berücksichtigt. "Das wäre eine Sache für die Revision oder möglicherweise auch die Berufung", sagte der Rechtsanwalt.

Quelle: ntv.de, mau/AFP

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