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Auch Finanzministerium bedacht Microsoft kassiert "Big Brother"-Award

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Microsoft ist mit der Auszeichnung nicht wirklich glücklich.

(Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com)

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Zum zweiten Mal erhält Microsoft den "Big Brother Award", einen Negativpreis für mangelhaften Datenschutz. Der Computerkonzern lehnt ihn ab, gibt sich zudem empört. Neben dem Unternehmen erhält auch das Finanzministerium einen Preis - für ein fragwürdiges Gesetz.

Microsoft hat zum zweiten Mal den "Big Brother Award" erhalten. Kürzlich zeichnete der Bielefelder Datenschutzverein Digitalcourage im Rahmen einer Feierstunde das US-Softwareunternehmen mit dem Negativpreis für sein Lebenswerk aus. Bereits 2002 war Microsoft Preisträger. Zur Begründung werfen die Datenschützer dem Unternehmen mit seiner großen Marktmacht vor, dass die Menschen, Unternehmen und Behörden hinnehmen müssen, dass deren Daten in die USA übertragen werden und somit in Echtzeit überwacht werden können.

"Den Award müssen wir dankend ablehnen, denn er entspricht nicht den Fakten. So erfüllen wir die strengen EU-Datenschutzgesetze nicht nur, sondern übertreffen sie sogar oft", teilte ein Sprecher von Microsoft Deutschland mit. Das Unternehmen speichere Kundendaten schon bisher weitgehend regional in Rechenzentren in der EU.

"Seit Anfang 2023 können unsere in der EU ansässigen Kunden aus dem öffentlichen Sektor und Unternehmenskunden Daten aus Microsoft 365, Microsoft Azure, Power Platform und Dynamics 365 innerhalb der EU speichern und auch verarbeiten", sagte der Sprecher. Die Datenschutzergänzung "Microsoft Products and Services Data Protection Addendum" trat bereits am 1. Januar 2023 in Kraft. Allerdings kündigte Microsoft bereits 2021 an, eine EU-Datenschutzgrenze zu schaffen.

Das Unternehmen habe bis zur Bekanntgabe der Preisträger bei einer Pressekonferenz am 25. April keine Möglichkeit gehabt, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Negativpreis für umstrittenes Gesetz

Ebenfalls mit einem Preis bedacht wurde das Finanzministerium für das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Das gilt für alle, die auf Verkaufsplattformen wie Ebay in einem Kalenderjahr mehr als 30 Verkäufe und mehr als 2000 Euro Gesamtumsatz erreichen. In dem Fall müssen die Plattformen die Daten der Personen der Bundeszentrale für Steuern melden. Finanzverwaltung und Plattformen müssen die Daten anschließend zehn Jahre speichern. Laut Datenschützer eine unbegründete Vorratsdatenspeicherung.

Weitere "Big Brother Awards" wurden in den Kategorien Verbraucherschutz, Kommunikation und Finanzen vergeben. Der Verein zeichnet Politiker, Unternehmen oder Organisationen aus, die nach seiner Ansicht besonders unverantwortlich mit Daten anderer umgehen.

Quelle: ntv.de, tkr/dpa

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