Panorama

Prozess startet Millionenbetrug durch veruntreute Toilettengelder?

Für das menschliche Bedürfnis eine kleine Summe, da kommt einiges zusammen, aber wie viel genau?

Für das menschliche Bedürfnis eine kleine Summe, da kommt einiges zusammen, aber wie viel genau?

(Foto: dpa)

1,2 Millionen Euro soll eine Frau unterschlagen haben. Tatort ist aber nicht etwa eine Bank oder ein Luxusgeschäft - vielmehr soll Geld an Toiletten in Raststätten und Schnellrestaurants abgezweigt worden sein. Der Prozess in Cottbus muss noch einige Fragen klären.

Mit einem etwas skurrilen Verfahren beschäftigt sich seit heute das Landgericht Cottbus. Der Anklageschrift zufolge geht es um Steuerbetrug mit Einnahmen von Toilettenbenutzern. Angeklagt ist die Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens aus Bestensee, die bei Steuererklärungen insgesamt 1,2 Millionen Euro unterschlagen haben soll. Die freiwilligen Entgelte sollen Kunden für WCs auf Autobahnraststätten und in Schnellrestaurants bezahlt haben. Zu den Vorwürfen äußerte sich die 49-Jährige zunächst nicht. Ihre Anwältin will im weiteren Verlauf des Verfahrens später noch eine schriftliche Einlassung verlesen.

In den Jahren 2005 bis 2008 soll die Angeklagte in acht Fällen Toilettengeld-Umsätze und die damit erzielten Gewinne verschleiert haben. Dem RBB zufolge soll sie nicht richtig angegeben haben, wie viel Geld die Toilettennutzer freiwillig auf den Teller vor der Toilette gelegt haben. Deshalb habe sie zu wenig Steuern gezahlt. Der Prozess konnte erst jetzt beginnen, weil sich die Ermittlungen laut Gericht über mehrere Jahre hingezogen haben.

Im Fall einer Verurteilung droht der Angeklagten nach Angaben von Gerichtssprecherin Susanne Becker eine Haftstrafe in Höhe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Für den Prozess sind mehrere Verhandlungstermine angesetzt. Insgesamt sind nach Angaben des Gerichts 28 Zeugen geladen.

Doch nur 600.000 Euro?

Zum Prozessauftakt äußerte der zuständige Richter Zweifel an der Schadenshöhe. Er hält die Summe, die Finanzamt und Staatsanwaltschaft angegeben haben, für zu hoch angesetzt. Neu geschätzt würde man laut dem Richter auf die Hälfte kommen, also rund 600.000 Euro. Damit könnte sich auch das Strafmaß ändern. Normalerweise werden Beträge zwischen 50 Cent und einem Euro für die Toilettenbenutzung gezahlt.

Zusätzlich sei aufgefallen, dass vier der 78 Sanitärobjekte nicht in Deutschland, sondern in Österreich liegen. In diesen Fällen ist fraglich, inwiefern deutsches Recht angewandt werden kann. Darüber hinaus sei unklar, ob die richtige Person im Gericht sitzt. Die Angeklagte ist Geschäftsführerin der Reinigungsfirma, die den Schaden verursacht haben soll. Möglicherweise haben aber die Gesellschafter der Firma die unrechtmäßigen Zahlungen erhalten.

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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