Dritter Prozess nach LeichenfundMord soll nach 22 Jahren aufgeklärt werden

Vor zwei Jahrzehnten finden Pilzesammler bei Hannover eine Leiche. Mehrere Männer werden wegen Mordes angeklagt, aber nicht verurteilt. Nun lebt nur noch einer der drei mutmaßlichen Täter - ihm droht lebenslange Haft.
Rund 22 Jahre nach einem Mord in einem Waldstück bei Hannover hat das Landgericht einen dritten Anlauf zur Bestrafung des Verbrechens unternommen. Zum Prozessauftakt verweigerte der 59 Jahre alte Angeklagte allerdings die Aussage.
Aus verletztem Ehrgefühl soll dieser im Juli 1995 mit zwei Mittätern einen 24-Jährigen ermordet haben. Dem angeklagten Iraker soll damals die Schwester des späteren Opfers als Ehefrau versprochen worden sein. Als die 17-jährige Frau aus ihrer Heimat in Niedersachsen eintraf, soll ihr Bruder verhindert haben, dass sie die Drittfrau des Mannes wird.
Daraufhin sollen laut NDR mehrere Männer den 24-Jährigen in ein Auto gezerrt und in einem Waldstück bei Hannover, dem Fuhrberger Holz, niedergestochen haben. Anschließend sollen sie den Leichnam in einem Plastiksack vergraben haben. Erst im Oktober 1996 entdeckten Pilzsammler den Toten. Zwei vorherige Prozesse platzten 1997 und 2009. Die beiden Mittäter sind mittlerweile verstorben.
Beweislage weiterhin schwierig
Hauptbelastungszeuge ist ein Freund des Toten, der von den Tätern gezwungen worden sein soll, das Verbrechen mit anzusehen. Zwar wurde er in Deutschland vernommen, setzte sich aber während des ersten Prozesses im Jahr 1997 nach Syrien ab. Dort wurde er 2005 auf deutsches Bitten vernommen. Beide Vernehmungen sind nach Ansicht des Verteidigers jedoch nicht verwertbar, da der Zeuge in Deutschland nicht über seine Rechte belehrt wurde und in Syrien keine deutschen Anwälte bei der Vernehmung dabei waren.
Wo sich der Hauptbelastungszeuge heute aufhalte, weiß das Gericht laut NDR nicht. Ein Gerichtssprecher sagte, dass sich die Beweislage seit den vorangegangenen Prozessen nicht gebessert habe. Vermutlich dauere der Prozess bis in den April hinein, da frühere Richter, Polizisten und Sachverständige vernommen werden müssen. Laut NDR droht dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe.