Panorama

Vierjähriger in Sack erstickt Mutmaßliche Sektenführerin erneut vor Gericht

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Die Angeklagte soll in dem getöteten Jungen die "Reinkarnation Hitlers" gesehen haben.

Die Angeklagte soll in dem getöteten Jungen die "Reinkarnation Hitlers" gesehen haben.

(Foto: picture alliance/dpa)

1988 soll eine mutmaßliche Sektenchefin einen Vierjährigen in einen Sack gesteckt haben, in dem er an seinem Erbrochenen erstickte. 2020 wird sie dafür zu lebenslanger Haft verurteilt, das Urteil wird jedoch aufgehoben. In Frankfurt wird nun neu verhandelt.

Knapp 35 Jahre nach dem Tod eines vierjährigen Jungen steht eine mutmaßliche Sektenchefin zum zweiten Mal wegen Mordes vor Gericht. Die 75-Jährige wurde bereits im September 2020 vom Landgericht Hanau zu lebenslanger Haft verurteilt - der Bundesgerichtshof hob das Urteil in der Revision jedoch auf und verwies die Sache an das Landgericht Frankfurt am Main.

Zu Beginn der Verhandlung kündigte die Verteidigung ein Statement für den nächsten Prozesstag in der kommenden Woche an. Die Anklage legt der Frau zur Last, im August 1988 den Vierjährigen in einen Sack gesteckt zu haben, in dem das Kind an seinem Erbrochenen erstickte. Die Frau soll in dem Jungen eine "Reinkarnation Hitlers" und ihn als "von den Dunklen besessen" angesehen haben. Das Kind war der Angeklagten zuvor von der Mutter in Obhut gegeben worden.

Jahrzehntelang waren Polizei und Staatsanwaltschaft von einem Unfall ausgegangen, bis Sektenaussteiger 2015 ein neues Licht auf den Fall warfen und es schließlich zum ersten Prozess vor dem Landgericht Hanau kam. Der Bundesgerichtshof kritisierte jedoch die damalige Verurteilung: So sei die Schuldfähigkeit der Angeklagten nicht ausreichend geprüft worden. Darüber hinaus fehlten Angaben zu einem Tatvorsatz, wie es hieß. Man wisse nicht, was in ihr zum Tatzeitpunkt tatsächlich vorgegangen sei.

Die Frankfurter Schwurgerichtskammer steht vor einer ausgedehnten Beweisaufnahme mit 22 weiteren Verhandlungstagen bis Mitte August. Im ersten Prozess hatte die Frau geschwiegen.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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