Leiche in Gefriertruhe versteckt Neugeborenes auf Toilette getötet - Mutter muss in Haft
31.10.2025, 15:55 Uhr Artikel anhören
Die Angeklagte bestritt, ihr Kind getötet zu haben.
(Foto: picture alliance/dpa)
Eine heute 35-Jährige bringt ihr Baby kurz nach der Geburt auf einer öffentlichen Toilette um, die Leiche bewahrt sie in einer Tiefkühltruhe auf. Zu diesem Schluss kommen die Richter in Fulda. Die Frau wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt - sie habe sich in einer Ausnahmesituation befunden.
Weil sie ihr neugeborenes Kind getötet und die Leiche in einer Tiefkühltruhe aufbewahrt haben soll, ist eine 35-jährige Frau vom Landgericht im osthessischen Fulda zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Angeklagte wurde wegen Totschlags in einem minder schweren Fall verurteilt, wie das Gericht mitteilte. Demnach soll die Angeklagte den Säugling nach der Geburt auf einer öffentlichen Toilette getötet haben.
Das Gericht ging davon aus, dass die Angeklagte das Mädchen mit dem Kopf gegen einen großflächigen Gegenstand schlug oder es mit dem Fuß trat. Ob die tödlichen fünf Brüche am Schädel des Babys durch einen Schlag, Tritt oder das Schleudern des Kopfes gegen eine Fläche verursacht wurden, ließ sich nach Ansicht der Kammer nicht mehr klären. Danach habe die Angeklagte das tote Mädchen in einer Tiefkühltruhe in ihrer Wohnung versteckt. Der Säugling sei nach der Geburt voll ausgereift und lebensfähig gewesen.
Das Gericht ging dabei von einem minder schweren Fall aus. Hintergrund sei eine psychische Ausnahmesituation und eine angespannte familiäre Situation der Angeklagten zur Tatzeit. Laut Anklage soll die Tat zwischen Januar 2022 und April 2024 geschehen sein. Die Angeklagte bestritt demnach, den Säugling getötet zu haben. Ihr zufolge atmete das Kind kurz nach der Geburt auf der öffentlichen Toilette aus unerklärlichen Gründen nicht mehr. Dem folgte das Gericht nach einer umfassenden Beweisaufnahme jedoch nicht.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine zwölfjährige Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch oder hilfsweise auf fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, spl/AFP/dpa