Panorama

Kölner StadtarchivNeun Jahre nach Einsturz beginnt Prozess

17.01.2018, 12:30 Uhr
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Neun Jahre nach dem Unglück soll die Ursache für den Einsturz des Kölner Stadtarchivs geklärt werden. (Foto: dpa)

War es ein Fehler bei den Bauarbeiten für die U-Bahn-Haltestelle, der das Kölner Stadtarchiv einstürzen ließ? Die Staatsanwaltschaft sagt: Ja. Ein vom Bagger verursachtes Loch in der Betonwand soll die Katastrophe ausgelöst haben - doch es gibt Zweifel.

Ein Fehler bei den U-Bahn-Arbeiten hat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft den Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor neun Jahren ausgelöst. Beim Ausbau der geplanten U-Bahn-Haltestelle Waidmarkt direkt unter dem Archivgebäude seien die Bauarbeiter 2005 auf einen Gesteinsblock gestoßen, sagte Staatsanwalt Torsten Elschenbroich zu Beginn des seit Langem erwarteten Strafprozesses.

Beim Versuch, den großen Stein zu entfernen, seien die Zähne des Schaufelbaggers immer wieder abgebrochen. Daraufhin habe der Polier - der Baustellenleiter - unter großem Zeitdruck entschieden, das Hindernis dort zu belassen. In der Betonwand der U-Bahn-Haltestelle sei dadurch ein Loch entstanden, eine sogenannte Erdplombe. Durch diese Fehlstelle seien am Tage des Einsturzes am 3. März 2009 durch aufgestauten Druck große Mengen Sand und Kies in die Baustelle hineingebrochen. Unter dem Archiv entstand dadurch nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Hohlraum, wodurch das sechsstöckige Gebäude einstürzte.

Zwei junge Anwohner wurden von einstürzenden Gebäudeteilen erschlagen. Das größte und bedeutendste deutsche Kommunalarchiv wurde zerstört. Nach Angaben der Stadt Köln beläuft sich der Sachschaden auf 1,2 Milliarden Euro. Die Angehörigen der beiden Toten haben neun Jahre auf die strafrechtliche Aufarbeitung des Unglücks warten müssen. Die Staatsanwaltschaft begründet den Verzug damit, dass es extrem kompliziert und langwierig gewesen sei, die Unglücksstelle zu untersuchen.

Angeklagt sind nun vier Männer und eine Frau, Mitarbeiter von Baufirmen oder den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB). Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und Baugefährdung vor. Für den Prozess hat das Landgericht 126 Verhandlungstage bis ins nächste Jahr hinein angesetzt. Wenn bis März 2019 kein erstinstanzliches Urteil ergangen ist, ist der Fall verjährt. Die Baufirmen bestreiten die Vorwürfe. Ein Sprecher verwies im Vorfeld des Prozesses darauf, dass die Ursache für das Unglück bis heute noch immer ungeklärt sei.

Quelle: jgu/dpa

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