Panorama

Entwurf sieht Änderung vorPCR-Anspruch nach positivem Test könnte wegfallen

01.02.2022, 19:33 Uhr
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Beschäftigte im Gesundheitswesen etwa sollen bei PCR-Testungen priorisiert werden. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Zeigt der Antigentest ein positives Ergebnis an, steht Betroffenen eine kostenlose PCR-Nachtestung zu. Angesichts der überlasteten Labore könnte dieser allgemeine Anspruch "zunächst ausgesetzt" werden. Das sieht zumindest ein Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor.

Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Corona-Schnelltest könnte künftig zumindest vorübergehend wegfallen. "Eine regelhafte bestätigende PCR-Testung" werde "zunächst ausgesetzt", heißt es in einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Änderung der Corona-Testverordnung. Ob es genauso kommt, ist noch unklar. Das Ministerium äußerte sich auf Nachfrage nicht näher zum konkreten Stand der Planungen bei PCR-Tests und verwies darauf, dass die Testverordnung momentan weiterhin in der Abstimmung sei.

Wegen der hohen Infektionszahlen und begrenzter Laborkapazitäten hatten sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Gesundheitsminister der Bundesländer im Januar für eine Priorisierung bei PCR-Tests ausgesprochen. Bund und Länder hatten bei ihrem letzten Corona-Krisengespräch vor gut einer Woche eine entsprechende Überarbeitung der Testverordnung durch das Gesundheitsministerium vereinbart.

Nach der momentan noch gültigen Verordnung besteht nach einem positiven Selbsttest oder einem positiven Schnelltest an einer Teststation Anspruch auf einen PCR-Test zur Überprüfung. Dem Entwurf zufolge könnte die Testverordnung so geändert werden, dass dieser Anspruch zunächst entfällt, aber jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden kann, wenn das Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite explizit eine Empfehlung für eine PCR-Nachtestung ausspricht.

Bereits ein früherer Entwurf des Ministeriums sah außerdem vor, dass Labore künftig vorrangig Proben von Beschäftigten in Kliniken, aus der Pflege und in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung untersuchen sollen. Im neuen Entwurf wurden nun auch Arztpraxen und Risikogruppen mitaufgenommen.

Der Nachweis soll beim Test erfolgen, die Teststelle vermerkt das entsprechend und im Labor wird die Probe bevorzugt untersucht. Das würde bedeuten, dass es auch für andere Personengruppen weiterhin PCR-Tests gibt, bis zur Übermittlung des Testergebnisses könnte aber mehr Zeit vergehen.

Quelle: ntv.de, mdi/dpa

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