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Gericht sieht Einzelfall PCR-Test und Quarantäne für Kind war rechtswidrig

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Die Mutter des Schülers hatte ihre Einwilligung zu dem Test nicht erteilt, was die Behörden nicht wussten.

Die Mutter des Schülers hatte ihre Einwilligung zu dem Test nicht erteilt, was die Behörden nicht wussten.

(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Ein Neunjähriger in Aurich beginnt eine Hospitation an einer Schule. Kontakt zu einem bestätigten Fall von Covid-19 hat er nicht, trotzdem muss sich das Kind einem Test unterziehen und in Quarantäne. Doch nicht nur deshalb erklärt das Verwaltungsgericht Oldenburg die Maßnahmen für rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Oldenburg hat die PCR-Testung und anschließende Quarantäne eines Grundschülers in Aurich im September 2020 nachträglich für rechtswidrig erklärt. Das liege an den besonderen Umständen des Einzelfalls, erklärte das Gericht nun. Der Neunjährige hatte erst eine Woche vor dem Test, am 2. September, eine Hospitation an der Schule begonnen.

Fünf Tage vor Beginn der Hospitation war ein Mitschüler das letzte Mal in der Schule gewesen, danach bekam er Corona-Symptome und blieb zu Hause. Später zeigten auch einige andere Kinder der Klasse Krankheitssymptome. Am 9. September wurde bekannt, dass der Bruder des Mitschülers positiv auf Corona getestet worden war. Mitarbeiter des Gesundheitsamts nahmen daraufhin Rachenabstriche bei den Schulkindern der Klasse, für welche die Einwilligung der Eltern vorlag.

Kind hätte ansteckungsverdächtig sein müssen

Auch der Neunjährige wurde daraufhin getestet. Seine Mutter hatte ihre Einwilligung nicht erteilt, was die Behörden nicht wussten. Die Kinder wurden nach dem Test für zwei Tage in Quarantäne geschickt. Diese Maßnahme und den Test erklärte das Gericht nun im Fall des Neunjährigen für rechtswidrig. Zwar sei es unter entsprechenden Voraussetzungen möglich, einen solchen Test auch ohne Einverständnis zu machen.

Dafür hätte das Kind aber ansteckungsverdächtig sein müssen - was laut Robert-Koch-Institut dann der Fall gewesen wäre, wenn es Kontakt zu einem bestätigten Fall von Covid-19 gehabt hätte. Da der erkrankte Schüler aber gar nicht mehr in der Klasse gewesen war, seit der Neunjährige seine Hospitation begann, liege die Sache hier anders. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Zulassung der Berufung zum niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg kann noch beantragt werden.

Quelle: ntv.de, can/AFP

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