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Ihm droht keine Bestrafung Polizei glaubt, geflohener Mörder hatte Helfer

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Die Polizei versucht zu ermitteln, wie der Mann es bis ins Ausland geschafft hat.

(Foto: picture alliance/dpa)

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Der verurteilte Mörder Rachid C. flieht spektakulär aus dem Amtsgericht in Regensburg. Nach vier Tagen schnappt die Polizei ihn in Frankreich, die Polizei vermutet Helfer auf dem Weg dorthin. Eine Strafe droht dem Flüchtigen jedoch nicht.

Nach der Festnahme eines aus dem Amtsgericht Regensburg geflohenen Mörders in Frankreich prüft die bayerische Polizei Hinweise auf mögliche Helfer des 40-Jährigen. "Es wird geprüft, ob Helfer die Flucht letztlich ermöglichten", sagte Kriminaldirektor Michael Danninger vom Polizeipräsidium Oberpfalz in Regensburg vor Journalisten. Es gebe Indizien dafür, dass Rachid C. Helfer gehabt habe.

Die Ermittler konnten noch keine Angaben dazu machen, auf welchem Weg der Flüchtige aus Regensburg bis in die Nähe der deutschen Grenze nach Frankreich fliehen konnte. So sei noch unklar, ob er mit einem Zug oder einem Fahrzeug geflohen sei. Dies sei Teil der laufenden Ermittlungen.

Dafür gab die Polizei nähere Details zum Ablauf der Flucht bekannt. C. befand sich demnach in einem Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Erdgeschoss im Anwaltszimmer und durfte sich wegen des Schutzes des Anwaltsgeheimnisses dort allein mit seinem Verteidiger aufhalten. Als die beiden für seine Bewachung zuständigen Polizisten bemerkten, dass das Fenster unvergittert war, hätten sie sich zur Aufteilung entschieden: Einer der Beamten habe vor der Tür aufpassen wollen, der andere unterhalb des Fensters auf der Straße. In der Zeit, als der eine Polizist zur Straße gehen wollte, sei C. aus dem Fenster gesprungen.

Rachid C. zu schnell für die Polizei

Zeugen zufolge habe er beim Davonlaufen eine "extreme Geschwindigkeit" erreicht. So habe C. seine Verfolger schließlich abschütteln können, sagte Polizeivizepräsident Thomas Schöniger. Im Gerichtssaal hatte die Vorsitzende Richterin zuvor gestattet, dass dem Mann die Handfesseln abgenommen werden. Fußfesseln habe der 40-Jährige nicht getragen, weil er zuvor angegeben habe, am Fuß verletzt zu sein, sagte Einsatzleiter Michael Danninger. Offen ist demnach, ob C. die Fußverletzung bewusst vorgegaukelt hat.

Die Ermittler kündigten an, die Umstände der Flucht genau zu prüfen. Der Vorfall werde gründlich nachbereitet, sagte der Polizeivizepräsident. Es soll außerdem geprüft werden, ob C. auf der Flucht neue Straftaten beging - Fliehen an sich ist nicht strafbar. Es gebe zudem Indizien, dass der Mann die Flucht geplant haben könnte.

Nach C. wurde international gefahndet. Hinweise auf eine mögliche Flucht nach Frankreich ergaben sich am Wochenende, er hat dort Angehörige. Am fünften Tag seiner Flucht entdeckte die französische Polizei C. im Auto seiner Schwester. Etwa 110 Kilometer weiter nördlich nahmen ihn die Beamten fest. Der als gewalttätig geltende Mann leistete dabei keinen Widerstand. Er befinde sich noch in Frankreich in Haft und soll nach Deutschland gebracht werden, teilte die Polizei mit.

C. ist unter anderem wegen Mords und Raubs mit Todesfolge rechtskräftig verurteilt worden. Er verbüßt seit 2011 eine lebenslange Freiheitsstrafe.


Quelle: ntv.de, rog/AFP/dpa

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