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Millionen-Coup von GelsenkirchenPolizei startet Vernehmungsmarathon nach Sparkassen-Einbruch

17.01.2026, 10:35 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa)

Ende Dezember räumen mehrere Täter Tausende Schließfächer in einer Bankfiliale in Gelsenkirchen aus. Die Betroffenen sollen ab Montag bei der Polizei vorsprechen können. Der Prozess dürfte Wochen in Anspruch nehmen.

Die Polizei will ab Montag alle Opfer des Millionen-Coups von Gelsenkirchen vernehmen. Da insgesamt mehr als 3000 Schließfächer bei dem Einbruch geknackt wurden, geht man von wochenlangen Verhören aus. Die Polizei hat nach eigenen Angaben dafür extra Büroräume angemietet.

"Die sehr umfangreiche und nun beginnende Geschädigten-Vernehmung bedurfte einer umfangreichen logistischen Planung, die nun in die Umsetzung geht", hieß es von der Polizei Gelsenkirchen.

Bei dem Einbruch Ende Dezember hatten die Täter mehrere Sicherheitssysteme überwunden und sich direkt in den Tresorraum der Sparkassen-Filiale gebohrt. Dort räumten sie mehr als 3000 Kundenschließfächer aus. Wie den Einbrechern dies gelang, ohne den Einbruchalarm der Bank auszulösen, gilt als zentrale Frage bei den Ermittlungen.

"Jede und jeder Geschädigte wird die Chance erhalten, bei der Polizei Angaben zum Inhalt seines Schließfachs machen zu können. Diese Informationen fließen direkt in die Ermittlungen ein und können neue Ansätze zur Tatermittlung liefern", betonte ein Polizeisprecher. Die Ermittler appellieren an die Opfer "bei allem Verständnis für diese außergewöhnliche Situation", dass sie nur mit Termin zur Vernehmung erscheinen sollen.

"Die Anzahl der zu vernehmenden Kundinnen und Kunden ist hoch. Kommen Sie als Geschädigte oder Geschädigter bitte möglichst allein, sofern dies möglich ist." Und: "Sollten Sie Unterlagen, Dokumente oder Beweise zu den Gegenständen aus Ihrem Schließfach besitzen, bringen Sie diese bitte mit."

Die Behörde hat eine Telefonnummer geschaltet, über die alle Opfer unter Angabe der Schließfachnummer einen Termin für die Vernehmung ausmachen sollen. Unter 0209 3651661 können Termine vereinbart werden. Die Polizei betont in ihrer Erklärung, dass sie selbst keine Geschädigten telefonisch kontaktiere – der Erstkontakt müsse von den Betroffenen ausgehen.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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