Panorama

Kollege starb bei SchießtrainingPolizist nach Todesschuss verurteilt

02.09.2019, 14:41 Uhr
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Der Verurteilte beteuerte immer wieder, dass der Schuss ein Unfall gewesen sei. (Foto: dpa)

Beim Schießtraining der Polizei wird ein junger Polizist am Nacken getroffen - und stirbt kurz darauf an den Folgen der Verletzung. Nun fällt das Urteil gegen seinen Kollegen, der den Schuss abgegeben hat. Der "tragische Fall" kann jedoch nicht restlos aufgeklärt werden.

Ein Polizist, der einen Kollegen bei einem Schießtraining in Bonn versehentlich tödlich verletzte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verhängte zwei Jahre Haft auf Bewährung. Der Richter sprach von einem "tragischen Fall", der im Prozess nicht restlos habe aufgeklärt werden können. Der Staatsanwalt hatte in der vergangenen Woche für den Todesschützen drei Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

Die Bereitschaftspolizisten hatten am 26. November 2018 auf dem Gelände der Bundespolizei Sankt Augustin mit Waffenattrappen das Verhalten bei einem Amokalarm trainiert. Anschließend ging es zurück ins Bonner Polizeipräsidium, wo am Schießstand im Keller ein Training mit scharfen Waffen geplant war.

"Grotesk leichtfertig"

Laut Anklage soll der Angeklagte dabei die Waffen verwechselt haben und - in der Annahme, dass er noch eine Attrappe in den Händen hielt - auf seinen Kollegen geschossen haben. Der Grad der Fahrlässigkeit sei immens gewesen, sein Verhalten "grotesk leichtfertig".

Der 23 Jahre alte Angeklagte, der vor Gericht immer wieder in Tränen ausbrach, betonte dagegen, nicht absichtlich auf seinen Kollegen geschossen habe. Stattdessen habe er die Dienstwaffe ins Holster gesteckt und noch einmal herausgenommen, weil er dachte, die Walther P99 sei nicht richtig eingerastet. Bei der erneuten Überprüfung der Waffe habe ihn dann ein Geräusch - vermutlich eine zufallende Tür - derart aufgeschreckt, dass er versehentlich den Abzug betätigte. "Ich weiß überhaupt nicht, wie das passieren konnte", beteuerte er vor Gericht. Es wäre ihm nie eingefallen, aus Spaß auf jemanden zu zielen.

Sein gleichaltriger Kollege wurde in den Nacken getroffen, zwei Wochen später starb der junge Mann an den Folgen der schweren Verletzung. Der Angeklagte erlitt nach dem versehentlich abgegebenen Schuss einen Schock.

Quelle: ftü/dpa

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