Entwurf für Testverordnung steht Priorisierung von PCR-Tests steht bevor
04.02.2022, 13:54 Uhr
Die Omikron-Welle bringt eine Test-Flut in den Laboren mit sich, aber die Kapazitäten für PCR-Tests sind der Nachfrage nicht gewachsen.
(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)
Omikron treibt die Infektionszahlen in die Höhe, die Nachfrage nach PCR-Tests übersteigt die Laborkapazitäten. Eine neue Testverordnung, die Risikogruppen und Gesundheitspersonal den Vortritt lässt, könnte schon bald in Kraft treten. Alle anderen verlieren damit ihren Anspruch - zumindest vorerst.
Die geplante Priorisierung von PCR-Tests rückt näher. Entsprechende Änderungen der Corona-Testverordnung sind in den letzten Abstimmungen zwischen Bund und Ländern. Ein Entwurf, der vom Bundesgesundheitsministerium an Länder und Verbände verschickt wurde, sieht wie geplant vor, dass Labore künftig vorrangig Proben von Risikogruppen, Beschäftigten in Kliniken, Praxen, in der Pflege und in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung untersuchen sollen.
Wer zu einer Risikogruppe oder zu den genannten Beschäftigtengruppen gehört, wird das voraussichtlich mit einem ärztlichen Attest beziehungsweise einer Mitarbeiterbescheinigung nachweisen müssen. Beim Test soll das dann entsprechend vermerkt werden, so dass das Labor die Probe bevorzugt untersucht. Andere Personengruppen wären damit zwar nicht von PCR-Tests ausgeschlossen, es könnte aber sein, dass sie durch die Priorisierung länger auf ihr Ergebnis warten müssen.
Anspruch soll "zunächst ausgesetzt" werden
Entfallen soll für die große Masse zumindest vorübergehend der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Corona-Schnelltest. "Eine regelhafte bestätigende PCR-Testung" werde "zunächst ausgesetzt", heißt es in dem Entwurf. Nach der momentan noch gültigen Verordnung besteht dieser Anspruch nach einem positiven Selbst- oder Schnelltest an einer Teststation. Er soll den Plänen zufolge aber jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden können, wenn das Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite dafür eine Empfehlung ausspricht.
Nicht geregelt wird in der Verordnung das Thema Genesenen-Nachweis, für den bisher ein positiver PCR-Test nötig ist. In einem dem Entwurf beigefügten Anschreiben heißt es, der Bund strebe bei dem Thema eine zeitnahe Einigung mit den Ländern an.
Wegen der hohen Infektionszahlen und begrenzter Laborkapazitäten hatten sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD und die Gesundheitsminister der Bundesländer im Januar für eine Priorisierung bei PCR-Tests ausgesprochen. Bund und Länder hatten bei ihrem letzten Corona-Krisengespräch am 24. Januar eine entsprechende Überarbeitung der Testverordnung durch das Gesundheitsministerium vereinbart.
Quelle: ntv.de, joh/dpa