Aktiv in verbotener Vereinigung "Reichsbürgerin" muss 2450 Euro Strafe zahlen
15.04.2025, 15:51 Uhr Artikel anhören
Die schwarz-weiß-rote Fahne des Kaiserreichs ist ein Erkennungszeichen der Reichsbürgerbewegung.
(Foto: picture alliance/dpa)
"Reichsbürger" erkennen den deutschen Staat nicht als rechtmäßig an und bilden oft Organisationen mit verfassungswidrigen Inhalten. Auch eine 70-Jährige aus Potsdam ist in einer solchen Gruppierung aktiv. Dafür wird sie jetzt verurteilt.
Eine sogenannte Reichsbürgerin aus Potsdam ist zu einer Geldstrafe von 2450 Euro verurteilt worden. Die 70-Jährige wurde des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen, wie eine Sprecherin des Landgerichts in der brandenburgischen Landeshauptstadt sagte.
Laut Anklage hatte die Frau zwischen Januar 2021 und September 2022 als "Gemeindevorsteherin" der Reichsbürgervereinigung Geeinte deutsche Völker und Stämme fungiert. In dieser Funktion soll sie den organisatorischen Zusammenhalt sowie die weitere Betätigung der Vereinigung unterstützt haben, obwohl diese seit 2020 verboten war.
Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung der Angeklagten hatte auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt in Höhe von 1800 Euro plädiert.
Die Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter ist bundesweit aktiv. Ihre Angehörigen sehen die Bundesrepublik nicht als legitimen Staat an und fühlen sich an Gesetze, Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen vielfach nicht gebunden. Es gibt Überschneidungen mit den Szenen von Rechtsextremisten und Anhängern von Verschwörungsideologien. Mehrfach wurden bereits gewaltsame Umsturzpläne von Reichsbürgern aufgedeckt.
Quelle: ntv.de, raf/AFP