Für umzugstauglich befundenRentner klagen 93-Jährige aus Wohnung

Eigenbedarfskündigungen sind keine Seltenheit. Deswegen ist es eigentlich nichts besonderes, dass in Bonn deswegen nun eine Frau ihre Mietwohnung räumen muss. Und doch ist der Fall für das Landgericht anders: Denn beide Parteien sind hochbetagt - und teils schwer krank.
Nach fast drei Jahrzehnten muss eine von einem Schlaganfall gezeichnete 93-Jährige ihre Wohnung in Bonn räumen. Am Ende eines langen Rechtsstreits gewährt das Eigentümer-Ehepaar - 80 und 81 Jahre alt - der Mieterin noch eine Frist bis Ende des Jahres. Darauf hätten sich beide Parteien geeinigt, wie das Bonner Landgericht erklärte.
Das Seniorenpaar hatte der alten Dame Anfang 2017 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Eheleute, die selbst gebrechlich sind, wollen in die 100 Quadratmeter-Wohnung ihrer Mieterin im ersten Geschoss ziehen, da sich in dem Haus noch ein ausgebautes Studio befindet, in dem eine Vollzeitpflegekraft untergebracht werden soll. Der Ehemann ist mittlerweile ein Pflegefall der Stufe IV.
Entscheidend für den Ausgang des Mietprozesses war ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass die 93-Jährige nach einem Schlaganfall trotz eingeschränkter Sehkraft, schwachem Kurzzeitgedächtnis und Gesichtsfeldverlust durchaus noch "umzugstauglich" sei. Das betagte Alter eines Mieters allein, so die Richter, sei noch kein Grund, ihm nicht kündigen zu können.
Das Amtsgericht hatte in erster Instanz der Räumungsklage stattgegeben. Die Gründe der Kläger, die auf Eigenbedarf geklagt hatten, seien "nachvollziehbar, nicht objektiv unsinnig oder missbräuchlich". Dagegen war die 93-Jährige in Berufung gegangen. Ein Umzug, so die Begründung, stelle "eine unzumutbare Härte" dar, da sie in einer fremden Umgebung unsicher sei und sich nicht orientieren könne.