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Nach Tod von zwölf TierenSchlittenhunde-Halterin zu Geldstrafe verurteilt

30.05.2023, 14:59 Uhr
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Die Halterin der Hunde wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, als vorbestraft gilt sie jedoch nicht. (Foto: picture alliance/dpa)

Der Fall einer Besitzerin von Schlittenhunden erregt großes Aufsehen: Im Juli 2021 sterben zwölf ihrer Huskys in Transportboxen. Die Tierschutzorganisation PETA und die Staatsanwaltschaft werfen der Frau daraufhin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Nun fällt das Urteil.

Nach dem Tod von zwölf Schlittenhunden im baden-württembergischen Dobel hat das Amtsgericht Calw die Halterin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Damit gilt sie nicht als vorbestraft. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze zu je 50 Euro beantragt. Die Verteidigung hatte eine Strafe von höchstens 90 Tagessätzen zu maximal 40 Euro gefordert.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau das Leid der Hunde billigend in Kauf genommen und gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Die Halterin und Tierärztin hatte 26 Huskys in einer Juli-Nacht 2021 in 18 Transportboxen in ein Transportfahrzeug in Dobel nahe Pforzheim gesperrt. Zwölf Tiere überlebten diese Nacht nicht, zwei mussten in eine Tierklinik gebracht werden. Die Polizei hatte die Kadaver der verendeten Hunde damals nach einem Hinweis auf einem Grundstück in Dobel ausgraben lassen.

Die Todesursache sei wahrscheinlich eine Mischung aus Überhitzung und Ersticken, auch wenn man das nicht hinreichend beweisen könne, sagte der Richter. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Vor Prozessbeginn protestierten Aktivisten der Tierschutzorganisation PETA vor dem Amtsgericht.

Wettkampfsport mit Tieren in der Kritik

Verhandelt wurde der Fall vor dem Amtsgericht, weil die Beschuldigte im vergangenen Jahr Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. Beim Prozessauftakt beschränkten sie und ihr Verteidiger den Einspruch auf den sogenannten Rechtsfolgenausspruch - das heißt, dass sie lediglich gegen die im Strafbefehl geforderte Strafe von 150 Tagessätzen Einspruch erhoben. Das verkürzte die Verhandlung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Fall hat Fragen zu Wettkampfsport mit Tieren aufgeworfen. Wettkämpfe mit Tieren seien generell fragwürdig, findet Julia Stubenbord, Landesbeauftragte für Tierschutz in Baden-Württemberg. Schlittenhundesport sei nicht so extrem wie andere Rennsportwettkämpfe mit Hunden, letztendlich würden die Tiere bei Wettkämpfen aber zu Sportgeräten. "Es ist auch fragwürdig, Tiere für einen Wettkampf Hunderte Kilometer zu transportieren."

Quelle: ntv.de, spl/dpa

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