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Mann in Kleingarten verletztSelbstschussanlage bringt Rentner Strafe ein

02.05.2018, 15:06 Uhr
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Das Gartengrundstück das 65-Jährigen ist mehrfach vor unliebsamen Besuchern geschützt. (Foto: picture alliance / Katja Sponhol)

Ein Mann betritt einen Kleingarten im Saarland. Die dort installierte Selbstschussanlage löst aus - und verletzt ihn am Knie. Der 65-jährige Mieter des Grundstücks ist für das Basteln der Falle nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Insgesamt 1800 Euro Geldstrafe muss ein Rentner aus dem Saarland für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem gepachteten Kleingarten zahlen. Weil damit ein anderer Mann verletzt wurde, verurteilte das Amtsgericht Saarbrücken den 65 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen von 20 Euro.

Der Mann hatte die selbstgebaute Sprengfalle in dem Kleingarten in einem Waldgebiet installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben. Tatsächlich wurde dadurch im Mai 2017 ein 60-Jähriger am Knie leicht verletzt.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Vorsatz sei nicht zu erkennen gewesen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Ein Freispruch - wie vom Verteidiger gefordert - komme jedoch nicht in Frage. Die Richterin bezeichnete die Anlage als "unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand".

Im April hatten sich die Richterin und Anwälte mit Wanderschuhen und Rucksack zu dem Waldstück begeben. Dort besichtigten sie in dem Kleingarten die Anlage des 65-Jährigen. Die Richterin hatte den 15 Minuten dauernden Ortstermin angeordnet, um beurteilen zu können, wie zugänglich und gefährlich das Gelände für die Öffentlichkeit war.

Verteidiger Michael Rehberger hatte anschließend gesagt, die Besichtigung sei "ziemlich aufschlussreich" gewesen: "Das Grundstück ist kaum erreichbar und liegt ziemlich versteckt." Der Zugang sei ausschließlich über eine vom Angeklagten gebaute Brücke möglich. Dort befänden sich vier Schilder mit den Hinweisen: "Achtung Knall", "Vorsicht Elektrozaun", "Privatgelände, betreten verboten" und "Betreten verboten".

Quelle: fzö/dpa

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