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Konsequenzen nach Mordurteil?Staatsanwaltschaft will nach Freispruch im Fall Hanna die "Gründe prüfen"

26.11.2025, 21:04 Uhr
Die-Richterin-Heike-Will-M-steht-im-Sitzungssaal-des-Amtsgerichts-Laufen-in-dem-der-Prozess-um-den-mutmasslichen-Mord-an-der-Studentin-Hanna-in-Aschau-neu-verhandelt-wir
Ein junger Mann saß unschuldig im Gefängnis: Richterin Heike Will (M.) entschuldigt sich bei ihm. (Foto: picture alliance/dpa)

Ein junger Mann wird nach dem Tod der Studentin Hanna wegen Mordes verurteilt - zu Unrecht, wie ein neuer Prozess zeigt. Die Richterin entschuldigt sich bei ihrem Freispruch. Ob das auch die Staatsanwaltschaft noch tun wird, ist unklar. Sie will erst einmal das Urteil "prüfen".

Nach dem Freispruch des ursprünglich wegen Mordes an der Studentin Hanna verurteilten Mannes erwägt die Staatsanwaltschaft unter Umständen Konsequenzen. "Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft diese sorgfältig prüfen und gegebenenfalls die Ermittlungsarbeit entsprechend nachbereiten", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein. Was genau "nachbereiten" in diesem Zusammenhang bedeutet, ließ er zunächst offen.

Zuvor hatte das Landgericht Traunstein den 23 Jahre alten Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, die Studentin Hanna im oberbayerischen Aschau auf dem Heimweg von der Diskothek "Eiskeller" getötet zu haben.

Die Vorsitzende Richterin Heike Will entschuldigte sich bei dem jungen Mann dafür, dass er zu Unrecht in Haft gesessen habe. "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Verlaufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist", sagte sie. Das müsse an anderer Stelle Konsequenzen haben.

Verteidiger greifen Richterin des ersten Verfahrens an

Die Verteidiger hatten die Ermittler und dabei vor allem die Kriminalpolizei in Rosenheim scharf kritisiert - und das für die Polizei zuständige bayerische Innenministerium sowie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen. Das Innenministerium verwies nach einer entsprechenden Anfrage an die Traunsteiner Staatsanwaltschaft.

Auch die Richterin des ersten Verfahrens an einer anderen Kammer des Landgerichts Traunstein, in dem der inzwischen 23-Jährige für den Mord an der Studentin verurteilt und ins Gefängnis geschickt worden war, wurde von den Anwälten des Mannes schärfstens kritisiert. Verteidigerin Regina Rick kündigte eine Amtshaftungsklage an und forderte das Justizministerium zu Konsequenzen auf.

Landgericht stellt sich hinter Kammer

Das Landgericht Traunstein betonte hingegen auf Anfrage die richterliche Unabhängigkeit. "Zur richterlichen Unabhängigkeit gehören auch die freie Beweiswürdigung und die richterliche Überzeugungsbildung", betonte eine Sprecherin. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Indizienprozesse wie in diesem Fall aufwendig und komplex seien. "Alle Indizien müssen zueinander in Bezug gesetzt, abgeglichen und gegeneinander abgewogen werden, bevor das unabhängige Gericht zu einem gesamtwürdigenden Ergebnis kommen kann."

Eine inhaltliche Überprüfung finde grundsätzlich nur durch die in den Prozessordnungen vorgegebenen Rechtsmittel statt - und genau dies sei im "Eiskeller-Prozess" geschehen: "Das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 19. März 2024 wurde in der Rechtsmittelinstanz auf formale Richtigkeit überprüft, was zur Zurückverweisung des Verfahrens und zur erneuten Verhandlung führte."

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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