Panorama

Ehemann für Mord bestraft"Tat glich einer Hinrichtung"

19.07.2017, 13:09 Uhr

Der erste Schuss traf Tina G. in die Brust, der zweite in die Schläfe. Die junge Frau verblutete. Ebenso ihr Baby, mit dem sie im fünften Monat schwanger war. Der Täter bekommt nun seine Strafe.

Das Urteil im Mordprozess an einer schwangeren Frau ist gefallen: Das Landgericht Köln verurteilte den Ehemann des Opfers wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft. Das berichtet der Kölner "Express".

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Mehdi K. bekommt Lebenslang für den heimtückischen Mord an seiner Ehefrau. (Foto: imago/Objektif)

Der Angeklagte Mehdi K. hatte seiner Frau Tina G., die im fünften Monat schwanger war, im November vergangenen Jahres in Köln-Weiden zunächst in die Brust geschossen, dann in die Schläfe. "Es war eine regelrechte Hinrichtung der Frau und des Kindes", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Verantwortung trage der Angeklagte.

Bis zuletzt hatte der 49-Jährige behauptet, ein ihm unbekannter Mann habe seine Frau erschossen. Das Geständnis bei der Polizei habe er abgegeben, weil er sich unter Druck gesetzt gefühlt habe. "Diese Geschichte nehmen wir Ihnen nicht ab", sagte der Richter. Der Mord sei vielmehr das "tragische und äußerst brutale Ende einer kurzen, wechselvollen Beziehung" zwischen den Eheleuten.

Auf einem Kölner Weihnachtsmarkt war es Ende vergangenen Jahres zu einer Auseinandersetzung gekommen, weil die im fünften Monat schwangere Frau einen Glühwein trinken wollte. Der Streit ging auf der Heimfahrt weiter, er eskalierte, die Frau entzog sich und äußerte Trennungsabsichten. Mehdi K. folgte ihr bis auf einen Schulhof und ermordete sie heimtückisch. "Direkt am nächsten Tag begann er, Spuren zu verwischen", so der Richter. Seiner bereits toten Frau schickte er Nachrichten, fingierte eine Suchaktion.

Etliche Details ließen "eindeutig auf Täterwissen" schließen, sagte der Richter weiter. Dass der Angeklagte am vorletzten Verhandlungstag einen unbekannten Dritten ins Spiel brachte, der die Frau angeblich erschossen haben soll, wertete das Gericht als Schutzbehauptung. Neben der Trennungsabsicht sei vor allem der Lebensstil des Opfers, ihr Zigaretten-, Alkohol und gelegentlicher Drogenkonsum, Motiv für die Bluttat gewesen.

Quelle: dsi

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