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Anwalt rügt Mangel an BeweisenTatverdächtige im Fall Fabian beantragt Haftprüfung

24.11.2025, 19:22 Uhr
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Ein Geländewagen soll den Ermittlern neue Hinweise bringen. (Foto: picture alliance/dpa)

Rund drei Wochen nach dem Mord an dem achtjährigen Fabian wird eine Frau verhaftet, der die Staatsanwaltschaft die Tat vorwirft. Der Anwalt der Beschuldigten beantragt nun ein Ende der U-Haft. Die Akte enthalte nur Indizien, keinerlei Beweise.

Im Fall des getöteten Fabian aus Güstrow will der Anwalt der festgenommenen Tatverdächtigen die Entlassung seiner Mandantin aus der Untersuchungshaft erwirken. "Von meiner Seite aus wurde ein Haftprüfungsantrag gestellt", sagte Rechtsanwalt Andreas Ohm. Dieser gehe zum Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rostock.

In der Ermittlungsakte beruhten die Haftgründe nur auf Indizien, zumindest mit dem Stand, den er durchgesehen habe, sagte Ohm. "Eigentliche handfeste Beweise sind der Akte nicht zu entnehmen." Ohm sagte auch: "Die Tatwaffe wurde noch nicht gefunden."

Zur Identität seiner Mandantin machte er keine Angaben. "Sie hatte als Zeugin die Tat abgestritten, und als Beschuldigte äußert sie sich erst mal nicht weiter zur Sache." Sie wolle natürlich nicht weiter in U-Haft bleiben. Nach RTL-Informationen handelt es sich bei der Verdächtigen um die Ex-Freundin des Vaters von Fabian.

Neuer Zeugenaufruf nach Verhaftung

Ohms Mandantin war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt. Jüngst hatten Staatsanwaltschaft und Polizei um Hinweise zum Fahrzeug einer Frau gebeten. Der achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden.

Die Obduktion des Kindes ergab laut Staatsanwaltschaft, dass der Junge Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Wie er starb, teilten die Ermittler bislang nicht mit. Als Zeitfenster für die Tat komme der 10. Oktober von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr in Betracht. Die Kriminalpolizei geht davon aus, dass er nicht an dem Ort getötet wurde, an dem die Leiche schließlich gefunden wurde. Der Leichnam sei vermutlich angezündet worden, um Spuren zu verschleiern.

Die Erfolgsaussichten seines Haftprüfungsantrags seien schwer vorherzusagen, sagte Ohm. "Letztlich obliegt diese Einschätzung ja dem Gericht." Ohm habe den Antrag "im Laufe der letzten Woche" eingereicht. Den genauen Zeitpunkt wollte er nicht nennen. Der Erörterungstermin müsse innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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