Panorama

Nach Freispruch Theaterchef Pekny darf sein Amt behalten

Thomas Pekny wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Thomas Pekny wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

"Sie haben großes Glück gehabt", betont der Richter beim Freispruch des Münchner Theaterintendanten Pekny. Der Missbrauch von Frauen konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Richtigstellung: Wir haben am 29. Juli berichtet, dass das gesamte Ensemble des Bayerischen Hofs voll und ganz hinter seinem Theaterintendanten Thomas Pekny stehe. Insoweit stellen wir richtig, dass nicht das gesamte Ensemble hinter Thomas Pekny steht.

Theaterchef Thomas Pekny wird nach seinem Freispruch vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs Intendant der Komödie im Bayerischen Hof bleiben. Er werde "selbstverständlich seine Ämter weiterführen", teilte das Theater in München mit. "Das betrifft sowohl die Intendanz als auch die Geschäftsführung." Das Landgericht München I hatte Pekny am Mittwoch aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Letztlich habe kein Tatnachweis geführt werden können, sagte der Vorsitzende Richter Nikolaus Lantz.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft gefordert. Sie wirft dem 69-Jährigen vor, betrunkene Frauen auf dem Oktoberfest angesprochen und mit in die Proberäume seines Theaters genommen zu haben. Dort soll er sich an den schlafenden Frauen vergangen und davon Videos und Fotos gemacht haben. Angeklagt waren drei Fälle, allerdings konnte nur bei einem die betroffene Frau gefunden werden.

Grundlage für die Ermittlungen waren zahlreiche Bilder und Videos verschiedener Frauen auf Peknys Handy. Bei einem der angeklagten Fälle hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer sogar eine Vergewaltigung gesehen.

Richter Lantz betonte in seiner Urteilsbegründung, der Freispruch für Pekny sei "eine knappe Geschichte" gewesen. Möglicherweise sei alles "so harmlos" gewesen, wie Pekny es gesagt habe. "Wenn nicht, dann haben Sie großes Glück gehabt." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat.

Neue Hinweise aufgetaucht

Pekny hatte die Vorwürfe sexuellen Missbrauchs im Prozess zurückgewiesen. "Ich würde so etwas nie tun, ohne zuvor zu fragen", ließ er über seine Verteidigerin Eva Maria Krötz verlesen. Die Frauen seien einverstanden gewesen. Dies habe man nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit ausschließen können, befand das Gericht.

Erledigt ist das Thema für Pekny mit dem Freispruch allerdings womöglich noch nicht, was nicht nur an den Rechtsmitteln liegt, die die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil eingelegt hat. Seit Prozessbeginn waren bis Mittwoch Hinweise auf zwei weitere mögliche betroffene Frauen eingegangen. Schon nach dem ersten Verhandlungstag hatte sich eine Frau bei der Staatsanwaltschaft gemeldet und Anzeige erstattet.

Zudem rief am Mittwoch kurz vor dem Urteil ein Mann beim Vorsitzenden Richter an, der sagte, seine Frau könnte eine weitere Betroffene sein und wolle aussagen. Beide mutmaßlichen Fälle wurden im Gerichtsprozess aber nicht mehr berücksichtigt.

Quelle: ntv.de, hny/dpa

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