Panorama

Keine lebenserhaltende Maßnahme Todkrankes britisches Baby in Sterbehospiz verlegt

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Indi Gregory leidet an einer schweren und unheilbaren mitochondrialen Erkrankung, einem genetischen Defekt der Mitochondrien.

Indi Gregory leidet an einer schweren und unheilbaren mitochondrialen Erkrankung, einem genetischen Defekt der Mitochondrien.

(Foto: via REUTERS)

Was im besten Sinne eines Patienten ist, entscheiden in Großbritannien oft Richter auf Empfehlung von Medizinern. Ein Gericht beschließt deswegen gegen den Willen der Eltern, die lebenserhaltenden Maßnahmen für ein todkrankes Baby abzustellen. Nicht einmal zu Hause sterben darf ihr Kind.

Nach monatelangem vergeblichen Kampf der Eltern vor den Gerichten haben britische Ärzte alle lebenserhaltenden Maßnahmen für ein todkrankes Baby beendet. Indi Gregory sei am Samstagabend per Krankenwagen und mit einer Sicherheitseskorte vom Krankenhaus der englischen Stadt Nottingham in ein Sterbehospiz verlegt worden, teilte die evangelikale Bewegung Christian Concern mit. Ihre Eltern seien an der Seite ihrer acht Monate alten Tochter.

Indi Gregory leidet an einer schweren und unheilbaren mitochondrialen Erkrankung, einem genetischen Defekt der Mitochondrien, durch die die Energieerzeugung in den Körperzellen unterbunden wird. Nach Auffassung der Ärzte wäre ihre Weiterbehandlung schmerzhaft und zudem vergeblich.

Indis Eltern Claire Staniforth und Dean Gregory kämpften monatelang gegen die Entscheidung der Ärzte an. Zunächst wollten sie das Baby zur Behandlung in das Vatikan-Krankenhaus Bambino Gesù nach Rom überführen lassen und erhielten dabei in letzter Minute die Unterstützung der ultrarechten Regierungschefin Giorgia Meloni, die dem Baby die italienische Staatsbürgerschaft gewährte.

Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter

Ein britisches Gericht lehnte den Antrag aber am Mittwoch endgültig ab. Am Freitag dann wies das zweithöchste Berufungsgericht den Antrag der Eltern zurück, die lebenserhaltenden Maßnahmen für Indi zu Hause abbrechen zu lassen. Es bestätigte damit die Einschätzung unterer Instanzen, dass die Einstellung der Versorgung außerhalb einer medizinischen Einrichtung "zu gefährlich" sei. Christian Concern zitierte Indis Vater, wonach die Kleine seit dem Ende der lebenserhaltenden Maßnahmen "hart kämpft". Sie habe in der vergangenen Nacht kurzzeitig aufgehört zu atmen, "dann aber wieder angefangen".

Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden in Großbritannien oft Richter auf Empfehlung von Medizinern. Der finanziell stark unter Druck stehende Gesundheitsdienst NHS neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das etwa in Deutschland der Fall wäre. Dort gibt es zuweilen eher Konflikte, wenn Kranke oder Angehörige Geräte aus eigenem Willen abschalten wollen.

Quelle: ntv.de, jki/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen