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Urteil eines britischen Gerichts Unheilbar krankes Baby darf nicht zu Hause sterben

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Indi ist erst acht Monate alt - und unheilbar krank.

Indi ist erst acht Monate alt - und unheilbar krank.

(Foto: via REUTERS)

Seit zwei Monaten ist Indi von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig. Jetzt sollen die Geräte des kleinen Mädchens gegen den Willen ihrer Eltern abgeschaltet werden. Deren Wunsch, ihr Kind zu Hause sterben zu lassen, wird von einem Gericht ausgeschlagen.

Ein unheilbar krankes Baby darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht zu Hause sterben. Die lebenserhaltenden Maßnahmen für das acht Monate alte Mädchen müssten in einer Klinik oder einem Hospiz beendet werden, urteilte das Berufungsgericht in London, wie britische Medien berichteten. Das Kind ist an einer sogenannten Mitochondriopathie erkrankt, einer genetischen Erkrankung, die das Nerven- und Muskelsystem betrifft und dem Körper Energie aussaugt.

Die acht Monate alte Indi leidet an einer sogenannten Mitochondriopathie, einer genetischen Erkrankung, die das Nerven- und Muskelsystem betrifft.

Die acht Monate alte Indi leidet an einer sogenannten Mitochondriopathie, einer genetischen Erkrankung, die das Nerven- und Muskelsystem betrifft.

(Foto: via REUTERS)

Zuvor hatte ein Gericht bereits gegen den Willen der Eltern geurteilt, dass die kleine Indi nicht weiter mit lebenserhaltenden Maßnahmen versorgt werden müsse. Nach Auskunft der Ärzte in Nottingham ist die Behandlung zwecklos sowie für das Kind schmerzhaft. Auch ein Antrag, die kleine Indi zur weiteren Behandlung nach Italien zu bringen, wurde abgelehnt. Vor dem Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg scheiterten die Eltern ebenfalls.

Richter Rupert Jackson sagte, das im Februar geborene Mädchen sei bereits seit Anfang September von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig. Die Behandlung verursache Indi jeden Tag "erhebliche Schmerzen". Sie zeige keine Interaktion mit ihrer Umwelt.

Fall erinnert an Archie

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder. Vor allem die juristische Debatte um den zwölfjährigen Archie hatte für Aufsehen gesorgt, der sich bei einem häuslichen Unfall schwere Hirnverletzungen zugezogen hatte.

Bei dem danach hirntoten Jungen wurden im August 2022 die Geräte abgestellt, nachdem das Oberste Gericht gegen den Willen der Eltern so entschieden hatte.

Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden in Großbritannien oft Richter auf Empfehlung von Medizinern. Der finanziell stark unter Druck stehende Gesundheitsdienst NHS neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das etwa in Deutschland der Fall wäre. Dort gibt es zuweilen eher Konflikte, wenn Kranke oder Angehörige Geräte aus eigenem Willen abschalten wollen.

Quelle: ntv.de, hny/dpa

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