Panorama

Was wusste Robert Roßbruch? Tote Mandantin vertreten: Ermittlungen gegen DGHS-Präsident

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Roßbruch ist seit 2020 Präsident der DGHS.

Roßbruch ist seit 2020 Präsident der DGHS.

(Foto: picture alliance/dpa)

Im vergangenen Jahr vertritt Robert Roßbruch eine Mandantin vor Gericht, die bereits verstorben war. Unklar ist, ob der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben die Justiz bewusst getäuscht hat. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ermittelt nach einem Auftritt vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gegen den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Es bestehe der Verdacht, dass Robert Roßbruch gegen die Grundpflichten der Bundesrechtsanwaltsordnung verstoßen habe, sagte Oberstaatsanwalt Carsten Krick. Dabei geht es um unsachliches Verhalten. Die anwaltsgerichtlichen Ermittlungen dauern an.

Roßbruch hatte im Februar 2022 vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine Mandantin vertreten, die im April 2021 gestorben war. Der Anwalt hatte in der mündlichen Verhandlung dagegen angegeben, dass die Frau aus Baden-Württemberg im Sterben liege. Das OVG hatte den Wunsch nach Betäubungsmitteln zur Selbsttötung abgewiesen.

Roßbruch hatte noch zwei weitere Kläger vertreten. Einer der beiden war auch im Gerichtssaal anwesend. Roßbruch hat nach dem Urteil auf mehrfache Nachfragen der Deutschen Presse-Agentur nicht reagiert. So blieb offen, ob er vom Tod der Frau bis zur Verhandlung in Münster nichts erfahren oder ob er bewusst die Unwahrheit gesagt hatte. Allerdings war die Todesanzeige seiner Mandantin zu diesem Zeitpunkt bereits länger im Internet abrufbar.

Roßbruch ist seit 2020 Präsident der DGHS und Honorarprofessor für Gesundheits- und Pflegerecht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Zuletzt hatte der Bundestag sich nicht auf eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland einigen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 in einem Urteil zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben betont.

Quelle: ntv.de, mdi/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen