Gericht sieht kein rechtes MotivTrio für Tötung eines Schwulen verurteilt

Drei Männer greifen einen 27-jährigen Homosexuellen an und prügeln so lange auf ihn ein, bis er stirbt. Die Kammer stuft die Tat letztlich nicht als rechte Straftat ein, obwohl einer der Angeklagten diese Gesinnung haben soll. Dennoch fällt das Urteil hoch aus.
Nach dem Tod eines homosexuellen 27-Jährigen in Aue sind die drei Täter wegen Totschlags zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Chemnitz verhängte jetzt gegen den 27-jährigen Haupttäter eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren.
Die beiden 22 Jahre alten Mittäter wurden zu jeweils elf Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die drei Deutschen den 27-jährigen Christopher W. am 17. April 2018 auf brutale Weise töteten. Weil das Opfer homosexuell war und einer der Angeklagten eine rechte Gesinnung haben soll, wird die Tat als rechte Straftat geführt. Der Staatsanwalt, der psychiatrische Gutachter und letztlich auch die Kammer sahen das anders. Sie machten kein rechtes Motiv für die Tat aus.
Das Gericht ordnete zudem eine Entziehungstherapie vor dem Haftantritt für beide Männer an. Zunächst sollen die Täter zwei Jahre und fünf Monate die Therapie im Maßregelvollzug absolvieren. Für einen der 22-Jährigen ist das Urteil bereits rechtskräftig. Er nahm die Strafe noch im Gerichtssaal an. Die anderen Täter sowie die Staatsanwaltschaft prüfen Rechtsmittel.