Ist der Täter schuldfähig?U-Bahn-Treter gibt Antworten

Am dritten Prozesstag gegen den sogenannten U-Bahn-Treter hat der Angeklagte zusätzliche Angaben zur Tat gemacht. Das mit Spannung erwartete Gutachten wurde jedoch verschoben - und könnte unter Ausschuss der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Im Prozess um die brutale Fußtritt-Attacke gegen eine Passantin auf einer Berliner U-Bahn-Treppe wird das psychiatrische Gutachten, das über die Schuldfähigkeit des Angeklagten entscheidet, mit Spannung erwartet. Doch das verzögert sich. Die Anwälte des 28-Jährigen beantragten vor dem Landgericht der Hauptstadt einen Ausschluss der Öffentlichkeit während der Vernehmung des Sachverständigen.
Die Verhandlung wurde daraufhin auf Donnerstag vertagt. Bis dahin wollen die Richter über den Antrag entscheiden. An dem bislang letzten Prozesstag könnte es auch noch zum Urteil kommen, kündigte das Gericht an.
Zuvor hatte der Angeklagte weitere Nachfragen des Landgerichts beantwortet. "Die Frau kannte ich nicht", ergänzte er am dritten Verhandlungstag. Er habe mit seinen Begleitern vor dem Angriff verschiedene Drogen, darunter Crystal Meth, sowie Alkohol konsumiert. Er habe damals "jeden Tag um die fünf Joints geraucht". Berauscht habe er die "Probleme des Alltags wie keine Arbeit, kein Geld für Miete" vergessen können.
Svetoslav S. soll die 26 Jahre alte Studentin mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Treppe hinuntergetreten haben. Der Angriff im Oktober 2016 im U-Bahnhof Hermannstraße im Stadtteil Neukölln hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Angeklagte hatte vor einer Woche in einer von einem seiner Verteidiger verlesenen Erklärung die Attacke zugegeben. Er sei der Mann auf dem von der Polizei verbreiteten Video einer Überwachungskamera, hieß es darin.
Die Passantin war mit dem Gesicht voran gestürzt. Sie erlitt einen Armbruch und eine Kopfplatzwunde. Vor Gericht hatte sie geschildert, dass die Attacke für sie aus "dem Nichts" gekommen sei. Sie sei mit "voller Wucht" gestürzt und habe vier Monate gebraucht, um sich von der Tat zu erholen. Dem 28-Jährigen wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Im Prozess geht es zudem um zwei exhibitionistische Handlungen. Einen Fall stellte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft am dritten Prozesstag ein.