"Schwere Leiden" befürchtet UN-Experten kritisieren Hinrichtung mit Stickstoff
03.01.2024, 16:31 Uhr Artikel anhören
Kenneth Smith hatte 1988 eine Frau ermordet. Dafür soll er hingerichtet werden.
(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)
Ein Mörder soll in drei Wochen hingerichtet werden. Für die Vollstreckung der Todesstrafe will der US-Bundesstaat Alabama eine neue Methode anwenden. Unabhängige Experten der Vereinten Nationen sprechen von einem Experiment.
UN-Menschenrechtsexperten haben sich besorgt angesichts einer in den USA erstmals mit Stickstoff geplanten Hinrichtung gezeigt. "Wir befürchten, dass die Stickstoff-Hypoxie zu einem schmerzhaften und erniedrigenden Tod führen wird", erklärten die vier unabhängigen UN-Experten in Genf. Sie seien zudem der Meinung, dass "experimentelle Hinrichtungen durch Ersticken mit Gas wahrscheinlich gegen das Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafen verstoßen würden".
Bei der Hinrichtung durch Hypoxie wird der Tod durch Sauerstoffmangel herbeigeführt. Dies werde "der erste Versuch" sein, eine solche Hinrichtungsmethode anzuwenden, erklärten die vier vom UN-Menschenrechtsrat in Genf beauftragten Experten für Folter und willkürliche Hinrichtungen.
Nach ihren Angaben plant der US-Bundesstaat Alabama, auf diese Weise am 25. Januar das Todesurteil gegen Kenneth Smith zu vollstrecken. Geplant sei, dass er über eine Maske puren Stickstoff einatmet, heißt es in US-Medienberichten. Seine Hinrichtung durch eine Giftspritze hätte bereits im November 2022 vollzogen werden sollen, wurde aber in letzter Minute abgesagt. Smith war wegen eines Auftragsmordes an Elizabeth Sennett im Jahr 1988 zum Tode verurteilt worden. Ihr Ehemann soll den Mordauftrag gegeben haben.
Die UN-Experten äußerten sich besorgt wegen der "schweren Leiden, welche die Hinrichtung durch Einatmen von Stickstoff verursachen könnte". Für das Gegenteil gebe es "keine wissenschaftlichen Beweise". Sie forderten die US-Behörden auf, die Hinrichtung von Smith und jedes weiteren zum Tode Verurteilten bis zu einer Überarbeitung des Vorgehens auszusetzen.
Quelle: ntv.de, hul/AFP