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Mehrere Teenager gestorben Unfall mit sieben Toten - Fahrer gesteht vor Gericht

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Der Unfallverursacher hatte mindestens 1,3 Promille im Blut.

Der Unfallverursacher hatte mindestens 1,3 Promille im Blut.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Ein schwerer Unfall in Bad Langensalza löst letztes Jahr bundesweit Entsetzen aus. Fünf 19-Jährige sind unter den sieben Toten. Nun legt der verantwortliche Fahrer vor Gericht ein Geständnis ab - ohne sich an den Tag erinnern zu können. Dieser sei wie aus seinem "Leben gelöscht".

Der Angeklagte im Prozess um einen schweren Autounfall mit sieben Toten in der Nähe des thüringischen Bad Langensalza hat die Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt. Das ging aus einer Erklärung seines Verteidigers direkt nach der Anklageverlesung am Amtsgericht Mühlhausen hervor. Der 35-Jährige stimmte der Erklärung seines Verteidigers zu. Diese entspreche einem Geständnis, so der Vorsitzende Richter Rüdiger Richel.

Gleichzeitig hieß es in der Erklärung, der Angeklagte selbst könnte sich nicht mehr an den Unfalltag erinnern. Er habe diesen aber anhand der Aktenunterlagen nachvollziehen können. Der Tag sei wie aus seinem Leben gelöscht, sagte der Mann bei einer Befragung. Angeklagt ist der 35-Jährige unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in sieben Fällen, fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Laut Anklage fuhr er mit zwei Bekannten auf einer Ortsumgehung von Bad Langensalza und geriet mit seinem Auto in den Gegenverkehr. Es kam zum Zusammenstoß mit zwei weiteren Wagen. Dabei wurde ein Benzintank zerstört, was zu einem Brand führte.

Fahrer stark alkoholisiert

Sieben Menschen verloren bei dem Autounfall Anfang April 2023 ihr Leben, fünf von ihnen waren gerade erst erwachsen geworden. Zwei andere waren 44 und 60 Jahre alt gewesen. Zudem wurden zwei weitere Menschen schwer verletzt. Auch der Angeklagte selbst schwebte eine Zeit lang in Lebensgefahr.

Der Mann war laut Staatsanwaltschaft zum Unfallzeitpunkt schneller als erlaubt unterwegs und hatte keinen Führerschein. Und: Mit einem von der Rechtsmedizin rekonstruierten Blutalkoholwert von mindestens 1,3 Promille sei er absolut fahruntüchtig gewesen. Er sei vorsätzlich mit dem Wagen gefahren, obwohl er wusste, dass er keinen Führerschein hatte und obwohl er damit rechnen konnte, dass er in diesem Zustand einen Unfall verursachen könnte. Die Fahrerlaubnis hatte der Mann 2018 verloren. Diese sei ihm entzogen worden, weil er betrunken Fahrrad gefahren sei.

Der Unfall wäre nach Darstellung eines Sachverständigen vor Gericht vermeidbar gewesen, wenn der Angeklagte langsamer gefahren wäre. Plädoyers und ein Urteil könnten am Freitag erfolgen. Eine Freiheitsstrafe höher als vier Jahre kann das Amtsgericht nicht verhängen.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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