Panorama

Wut über Test-Regelung Uni München stellt Mitarbeiterin nach Corona-Video frei

Die LMU distanzierte sich vom Inhalt des Videos.

Die LMU distanzierte sich vom Inhalt des Videos.

(Foto: picture alliance / imageBROKER)

Eine Mitarbeiterin der LMU München hält eine Wutrede über eine PCR-Testpflicht am Arbeitsplatz. Das unter anderem in der Leichenhalle aufgenommene Video stellt sie ins Netz. Die Universität kündigt nun an, sie fristlos zu entlassen.

Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) hat eine Mitarbeiterin der Pathologie vom Dienst freigestellt, nachdem sie ein Video veröffentlicht hatte, in dem sie die Corona-Maßnahmen in drastischer Sprache kritisierte. "Eine fristlose Kündigung wird darüber hinaus auf den Weg gebracht", schreibt die Universität auf ihrer Website. Den Inhalt des Videos verurteilte die LMU "aufs Schärfste".

In dem auf Instagram veröffentlichten Video beschwert sich die junge Frau zunächst darüber, dass ungeimpfte Mitarbeiter von Universitäten und Krankenhäusern einen negativen PCR-Test vorweisen und auch selbst bezahlen müssten. Die Mitarbeiterin der Pathologie schlussfolgert daraus, dass es aufgrund dieser Maßnahme zu vielen Kündigungen aus finanziellen Gründen käme. Sie selbst sei von der Regelung jedoch nicht betroffen.

Einen Notstand gebe es nicht wegen Corona, sondern wegen des Fachkräftemangels, behauptet sie. Im Laufe des Videos wird die Wortwahl der Frau drastischer. Die Maßnahme sei "geisteskrank", es handele sich dabei um "Volksverhetzung" und "Diskriminierung". Die Frau behauptet darüber hinaus, die Impfungen regen Blutgerinnungen an. Das Risiko einer Blutgerinnung ist einer Studie zufolge bei Corona-Patienten jedoch deutlich höher.

Querdenker verbreiten Video auf Social Media

Das Video ist offenbar in der Pathologie der Universität aufgenommen, die Kamera schwenkt zwischenzeitlich auf die Leichenhalle. Sie gibt an, dass nur drei der 22 Toten in den Leichenschränken, auf die sie die Kamera hält, an Corona gestorben seien. Nach eigener Aussage nahm die Frau das Video "während der Arbeit" auf. Im "Querdenker"-Spektrum wurde das Video in den sozialen Medien stark weiterverbreitet.

Die Uni bestätigte, dass das Video in den Räumen des pathologischen Instituts aufgenommen worden sei. "Das Drehen und Posten von Videomaterialien in den Räumlichkeiten der LMU für Privatzwecke und ohne Genehmigung ist unzulässig", heißt es in der Stellungnahme. Vom Inhalt des Videos distanziert sich die Universität deutlich. Derzeit komme es auf Rücksicht und Umsicht aller an, um kranke Menschen zu schützen und das Personal im Gesundheitswesen zu entlasten. "Die Verbreitung von solchen Videos trägt dazu sicherlich nicht bei."

An der LMU gilt die 3G-Regel für Beschäftigte. Nicht Geimpfte beziehungsweise nicht Genesene mit Kontakt zu anderen Menschen müssen an zwei Tagen in der Woche einen negativen PCR-Testnachweis vorlegen. Das Ergebnis darf maximal 48 Stunden alt sein, schreibt die Universität auf ihrer Website.

Quelle: ntv.de, mdi

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