Panorama

Lebenslange Haft für MordVater verbrannte dreijährigen Sohn

18.12.2020, 19:32 Uhr
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Nach dem Löschen eines Wohnungsbrands im Mai in Lennestadt entdeckte die Feuerwehr den toten Drejährigen. (Foto: picture alliance/dpa)

Auf eine extrem grausame Art ermordet ein Mann im Sauerland seinen dreijährigen Sohn. Zuerst würgt er ihn, dann legt er das vermeintlich tote Kind auf eine Matratze und zündet diese an. Der Dreijährige stirbt erst in den Flammen. Für diese Gräueltat muss der Vater nun lebenslang in Haft.

Ein Mann, der seinen dreijährigen Sohn erst gewürgt und dann verbrannt hat, ist vom Landgericht Siegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Es habe sich um einen Mord aus Heimtücke gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht allerdings nicht fest. Der aus Marokko stammende 34-Jährige war geständig. Er verzichtete auf eine Revision.

Der Mann hatte ausgesagt, das Kind im Mai in seiner Wohnung in Lennestadt im Sauerland im Schlaf erdrosselt, auf eine Matratze gelegt und diese dann angezündet zu haben. Er habe gedacht, der Junge sei bereits tot, als er die Matratze in Brand setzte. Die Anklage war in dem Verfahren davon ausgegangen, dass der Dreijährige noch lebte, als sein Vater die Matratze in Brand setzte.

Er habe die Tat nicht geplant, sagte Richterin Dreisbach. Die genaue Motivlage bleibe allerdings unklar, so die Richterin. Vermutlich setze sich das Motiv für den Mord aus verschiedenen Beweggründen zusammen und habe auch mit einer Persönlichkeitsstörung des Angeklagten zu tun.

Uneingeschränkt schuldfähig

Der 34-Jährige lebte von der Mutter des Jungen getrennt. Er konnte mit seinem Sohn nur nach vorheriger Absprache in einem begrenzten zeitlichen Rahmen zusammen sein. Das psychiatrische Gutachten befand, dass der Mann aus einer narzisstischen Kränkung heraus handelte. Seine Emotionalität sei immer Ich-bezogen gewesen.

Einem Sachverständigen zufolge stand das Geschehen nicht in engem Zusammenhang zu einer Suchterkrankung oder einem erhöhten Drogenkonsum am Tattag. Der Mann sei uneingeschränkt schuldfähig. Die Vertreterin der Nebenklage hatte im Verlauf des Prozesses unterstrichen, dass die Mutter des ermordeten Kindes mit einer "lebenslangen Belastung" gestraft sei. Sie sei seitdem auch seelisch labil.

In ihrer Urteilsbegründung unterstrich auch Richterin Dreisbach, die quälenden Folgen für die Familie der Mutter seien "unbeschreiblich". Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Auch die Verteidigung hatte dies als angemessen bezeichnet.

Quelle: ntv.de, uzh/dpa

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