Panorama

Waschmaschine tötet DreijährigenVater zu 30 Jahren Haft verurteilt

11.09.2015, 23:46 Uhr
imageVon Solveig Bach

Ein Dreijähriger stirbt 2011 an schwersten Verletzungen, die er sich im Schleudergang der Waschmaschine zugezogen hat. Was nach einem Unfall klingt, war eine Strafaktion des Vaters. Er und seine Frau werden dafür zur Rechenschaft gezogen.

Ein Franzose hat seinen dreijährigen Sohn in eine Waschmaschine gesteckt und so getötet: Dafür hat ein Gericht bei Paris den Mann nach Angaben des Nachrichtensenders France Info zu 30 Jahren Haft verurteilt. Die Mutter muss wegen Beihilfe zum Mord und Gewaltanwendung zwölf Jahre ins Gefängnis. "Ich habe schon viele Prozesse hinter mir, aber so etwas Entsetzliches habe ich noch nicht erlebt", zitierte die Zeitung "Le Figaro" den Staatsanwalt Eric de Valroger.

Die Tat ereignete sich im November 2011 in dem Dorf Germigny-l'Evêque in dem an Paris angrenzenden Département Seine-et-Marne. Dort soll Christophe C. seinen damals dreijährigen Sohn Bastien zur Strafe für angebliches "schlechtes Verhalten" in der Vorschule in die Waschmaschine eingesperrt haben. Doch nicht nur das, er schaltete die Maschine auch an.

Etwa eine Stunde dauerte der Waschgang, dann ist das Kind tot. In dieser Zeit soll die Mutter mit der älteren Tochter ein Puzzle gemacht haben, Christophe C. surfte wohl im Internet. Bastien durchlebt derweil schreckliche Qualen, seine Mutter berichtete vor Gericht, er habe fünf bis zehn Minuten geschrieen, dann sei er verstummt. Der Vater ruft selbst den Rettungswagen, den Sanitätern erzählt er, er habe eine "kleine Sorge". Sein Sohn sei die Treppe heruntergefallen. Er habe den Jungen daraufhin in der Badewanne mit Wasser abkühlen wollen - dabei sei das Kind vermutlich ertrunken.

Schreckliche Qualen

Die Obduktion wird später ergeben, dass Bastien durch die Gewalt des Schleudergangs starb. Sein Körper ist von Prellungen und Blutergüssen übersät, mehrere Knochen sind gebrochen. Eine später von der Mutter gerufene Nachbarin fand das Kind nach eigenen Worten "eiskalt, ganz nackt, ganz weiß, ausgerenkt, praktisch wie ein Spielzeug".

Eine besondere Rolle kommt Bastiens älterer Schwester zu. Trotz der anderslautenden Aussagen des Vaters erzählt die damals fünfjährige Maud dem eintreffenden Arzt sofort: "Papa hat Bastien in die Waschmaschine gesteckt, weil er Dummheiten in der Schule gemacht hat." An dieser Version hält sie die gesamten Ermittlungen über fest. David Seyler, der oberste Offizier der Gendarmerie, der die Untersuchung leitete, fand dafür im Prozess gleichermaßen bewegende wie lobende Worte: "Ich möchte ihr mitteilen, dass sie an diesem Abend sehr, sehr mutig war."

Die Mutter des toten Kindes schwieg zunächst, sagte dann aber im Polizeigewahrsam aus, sie habe gesehen, wie ihr damaliger Lebensgefährte Bastien in der Waschmaschine eingesperrt habe. Er habe dann zuerst einen Schleuder- und dann einen Waschgang eingeschaltet. Als der Vater den leblosen Körper aus der Waschmaschine holte, soll er gesagt haben: "So wird er uns nicht mehr auf die Nerven gehen."

Sozialbehörden merken nichts

Die Familie war den Sozialbehörden schon seit Jahren bekannt, wiederholt wurden die Behörden über die Misshandlung des Jungen informiert. Bei Besuchen soll die Gewalt in der Familie jedoch nicht aufgefallen sein. Der Vater, der große Mengen Alkohol und Cannabis konsumierte, schlug seinen Sohn demnach immer wieder, sperrte ihn in einen Schrank ein und drohte, ihn aus dem Fenster zu werfen. Auch Bastiens Mutter schlug er. Nach dem Tod des Jungen berichtete die Großmutter, Bastien sei schon immer ein unerwünschtes Kind gewesen und nannte ihn den "Prügelknaben der Familie".

Vor Gericht erzählte Charlène C., die Mutter des Jungen, sie habe die Schwangerschaft verleugnet, weil ihr Partner nach der Tochter kein weiteres Kind gewollt habe. "Er hat mir das übelgenommen", sagte sie, "weil er glaubte, ich habe ihm die Schwangerschaft verheimlicht. Seinen Hass hat er dann auf Bastien gerichtet." Im Kindergarten fiel Bastien auf, weil er nur schlecht sprach und sich immer wieder selbst in Gefahr brachte. Wenn die Erzieherinnen sich bei den Eltern beschwerten, wurde der Dreijährige hart bestraft. Hilfe bekam die Familie nicht.

Trotz der bedrückenden Schilderungen zahlreicher Zeugen leugnete der Vater jede Erinnerung. "Ich erinnere mich gerade an überhaupt nichts", sagte er, als die Richterin ihn zu der Tat befragte. Er leidet unter einem von seinem Alkoholismus ausgelösten Hirntumor, der mit epileptischen Anfällen und Stimmungsschwankungen verbunden ist. Seit einer Operation sind sein rechter Arm und sein rechtes Bein gelähmt. Der psychiatrische Gutachter kam jedoch zu dem Schluss, Christophe C. wolle sich nicht erinnern. "Er war bei klarem Bewusstsein, aber es ist schwer, mit den Konsequenzen seines Handelns konfrontiert zu werden."

Ähnlich deutliche Worte fand der Gutachter für Bastiens Mutter. Gegen Charlène C. war zunächst wegen unterlassener Hilfeleistung und der Nicht-Verhinderung eines Verbrechens ermittelt worden. Angeklagt wurde sie aber schließlich wegen Beihilfe zum Mord. Vor Gericht stritt die 29-Jährige jede Beihilfe ab: "In meinen Augen gibt es keine Komplizenschaft." Sie sei eine unreife und träge Person befand der Gutachter, die sich bei jeder Entscheidung auf andere verlassen habe. Diese Persönlichkeiten stellten sich immer als Opfer dar. Aber sie habe zwischen ihrer Ehe und dem Wohlergehen von Bastien wählen können. Und während ihr Sohn eine Stunde lang in der Waschmaschine litt, hätte sie Hilfe holen können und habe das nicht getan.

Quelle: ntv.de

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