Panorama

Als "kokainsüchtig" bezeichnet Vereinsblatt-Herausgeber für Spahn-Verunglimpfung bestraft

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Es gebe keinen Beweis dafür, dass Jens Spahn kokainsüchtig sei, sagte die Vorsitzende Richterin des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten.

(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

In der Zeitung "Demokratischer Widerstand" wird der damalige Gesundheitsminister Spahn als drogensüchtig bezeichnet. Er sei nicht davon ausgegangen, dass dies strafbar sei, sagt einer der Herausgeber. Ein Gericht wertet dies allerdings anders.

Weil er den früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn als "kokainsüchtig" verunglimpfte, hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 42-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro verurteilt. Die Äußerung sei als üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens zu werten, sagte die Vorsitzende Richterin.

Anselm L. gestand zu Beginn der Verhandlung, als einer der Herausgeber der Vereinszeitschrift "Demokratischer Widerstand" mitverantwortlich für ein Titelblatt über den CDU-Politiker gewesen zu sein. Auf diesem hieß es am 5. September 2020 unter anderem: "Kokainsüchtiger Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kaufte sich kürzlich Millionenvilla in Italien".

Nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar

L., nach eigener Aussage "Journalist, Schriftsteller und Dramaturg", begründete das Titelblatt mit der Kritik an den Corona-Maßnahmen, für die Spahn als Gesundheitsminister mitverantwortlich war. Er sei jedoch nicht davon ausgegangen, dass dies strafbar sei, ergänzte der 42-Jährige.

Dies sah das Gericht anders. Es gebe keinen Nachweis, dass Spahn kokainsüchtig sei, sagte die Vorsitzende Richterin. Ihn so zu bezeichnen, sei nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar. Die Richterin kam mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft in voller Höhe nach. Der Verteidiger von L. hatte hingegen einen Freispruch beantragt.

Ein ursprünglich ebenfalls angeklagter Mitherausgeber der Vereinszeitschrift, Hendrik S., war in derselben Sache bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Eine hiergegen gerichtete Berufung verwarf das Berliner Landgericht, weil S. nicht zum Termin erschienen war.

Quelle: ntv.de, lar/AFP

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