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Dritte Flucht in kurzer Zeit Vergewaltiger entkommt aus Berliner Sicherungsverwahrung

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Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe.

Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe.

(Foto: picture alliance / ZB)

Fünf Jahre Haft verbüßt ein 57-Jähriger wegen Körperverletzung und Vergewaltigung. Anschließend kommt er 2015 in die Sicherungsverwahrung der JVA Tegel in Berlin. Am Samstag nutzt er einen Ausgang, um zu fliehen.

Ein verurteilter Vergewaltiger ist in Berlin während eines begleiteten Ausgangs aus der Sicherungsverwahrung entkommen. Der Mann befindet sich seit Samstagnachmittag gegen 17.25 Uhr auf der Flucht, teilt die Berliner Senatsverwaltung für Justiz mit. Den Angaben zufolge nutzte der 57-Jährige einen Besuch bei seiner Mutter in Berlin-Neukölln zur Flucht. Von wie vielen Justizbeamten er dabei begleitet wurde, ist unklar.

Der Mann wurde laut Senatsverwaltung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe hatte er bereits 2015 verbüßt. Seither befand er sich in Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel, die er regelmäßig verlassen konnte. "Die insgesamt 42 Ausführungen liefen alle unbeanstandet ab", teilte die Senatsverwaltung weiter mit.

Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Da die Verwahrung keine Strafe ist, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als in der Strafhaft. Es muss auch ein größeres Therapieangebot geben.

Doppelmörder nach 54 Stunden gefasst

Es handelt sich um den zweiten Ausbruch eines Schwerverbrechers in Berlin binnen einer Woche. Am 20. Juni nutzte ein zweifacher Mörder seinen ersten unbegleiteten Ausgang zur Flucht. Er wurde rund 54 Stunden später in einer angrenzenden Brandenburger Gemeinde gefasst und befindet sich wieder in der JVA Tegel. Die Berliner Justizverwaltung kündigte eine Prüfung der Lockerungsmaßnahmen für den Straftäter an.

Nach Angaben der Justizverwaltung befindet sich der Mann seit 27 Jahren im Gefängnis. Er beging demnach 1995 zwei Morde und wurde deshalb zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sei 2005 wurden ihm regelmäßig Ausgänge gewährt. Zu solchen Lockerungen seien die Strafvollzugsbehörden verfassungsrechtlich verpflichtet, auch um Betroffene auf ein geregeltes Leben in Freiheit vorzubereiten, heißt es - bis dato allerdings immer in Begleitung.

"Umfassende Prüfverfahren"

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Bevor Häftlinge unbegleitet die Haft verlassen dürfen, werden laut Justizverwaltung "umfassende Prüfverfahren" durchgeführt. Dazu gehört ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen.

Bereits im Februar hatte ein verurteilter Vergewaltiger einen begleiteten Ausgang in Berlin zur Flucht genutzt. Der 54-Jährige saß ebenfalls in der Sicherungsverwahrung der JVA Tegel ein. Der Straftäter wurde nach rund drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst. Nach seiner Rückkehr in die Sicherungsverwahrung wurden die Lockerungen nach Angaben der Justizverwaltung gestrichen.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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