Panorama

Schockierender Fall in HamburgVergewaltigungsprozess wird neu verhandelt

10.01.2018, 12:50 Uhr
98531780
Knapp zwei Jahre nach der Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen müssen sich die mutmaßlichen Täter erneut vor Gericht verantworten. (Foto: picture alliance / Christian Cha)

Im Februar 2016 vergewaltigen vier junge Männer auf einer Party ein 14-jähriges Mädchen - danach legen sie ihr Opfer bei Eiseskälte in einem Hinterhof ab. Drei Täter kommen später mit einer Bewährungsstrafe davon. Das könnte sich nun ändern.

Knapp zwei Jahre nach der Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen in Hamburg hat ein neuer Prozess gegen die fünf mutmaßlichen Täter begonnen. Eine Große Strafkammer am Landgericht verhandelt über eine rechtliche Neubewertung der Tat. Der Bundesgerichtshof hatte die Urteile aus erster Instanz im Juli 2017 aufgehoben. Nach der Feststellung der Personalien der Angeklagten schloss das Landgericht auf Antrag der Opferanwältin und der Verteidiger die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus, bis das Urteil verkündet wird.

Die vier jungen Männer hatten sich am 11. Februar 2016 an dem betrunkenen Mädchen in einer Wohnung im Stadtteil Hamburg-Harburg vergangen. Einer der Jugendlichen und ein 15-jähriges Mädchen filmten das Geschehen mit dem Smartphone. Dann legten drei der Angeklagten ihr Opfer frühmorgens bei eisiger Kälte in einem Hinterhof ab. Ein Nachbar wurde auf das schreiende Mädchen aufmerksam und verständigte schließlich die Polizei.

Im Oktober 2016 hatte eine Strafkammer des Hamburger Landgerichts drei der Jugendlichen wegen gemeinschaftlich begangenen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person, gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die 15-jährige Angeklagte erhielt ebenfalls eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe.

Straftatbestand der Aussetzung erfüllt?

Der einzige Erwachsene auf der Anklagebank - ein 21-jähriger Serbe - wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte den Geschlechtsverkehr mit der 14-Jährigen als einvernehmlichen Sex darzustellen versucht, was ihm das Gericht nicht aber abnahm. Seine jugendlichen Mittäter zeigten sich geständig.

Der Bundesgerichtshof forderte das Landgericht nun unter anderem dazu auf, auch den Straftatbestand der Aussetzung zu prüfen: Von Aussetzung spricht man, wenn jemand eine Person in eine hilflose Lage und in Lebensgefahr bringt. Sollte die Strafkammer das nun bejahen, könnten sich die Strafen verschärfen.

Das 14-jährige Opfer hatte zur Tatzeit unter der Obhut des Jugendamtes gestanden. Eine Mitbewohnerin hatte es mit zu der Geburtstagsfeier in Harburg genommen. Dort tranken die Jugendlichen zum Teil erhebliche Mengen Alkohol, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Dann hatte die 14-Jährige zunächst einvernehmlichen Sex mit einem 16-Jährigen. Als sie anschließend widerstandsunfähig war, missbrauchte sie der 21-Jährige, dann taten dies den Erkenntnissen zufolge die drei anderen jungen Männer.

Quelle: jug/dpa

HamburgSexualisierte GewaltBundesgerichtshofProzesse