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"Hält keine fünf Minuten durch"Verteidiger blockieren Befragung Angeklagter im Fabian-Prozess

26.08.2026, 12:05 Uhr
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Die Angeklagte sei emotional sehr labil, so ihre Verteidiger. (Foto: picture alliance/dpa)

In einer langen Erklärung weist die Angeklagte im Fall Fabian die Vorwürfe gegen sie vollumfänglich zurück. Doch ein Kreuzverhör zu den Aussagen verweigert die Verteidigung. Sie verweist auf den psychischen Zustand der 30-Jährigen.

Die Verteidiger der im Fall Fabian wegen Mordes angeklagten Frau haben eine Befragung ihrer Mandantin durch das Gericht abgelehnt. "Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde", sagte Anwalt Thomas Löcker zur Begründung. Die Angeklagte sei nach ihren Einlassungen am vorherigen Verhandlungstag emotional sehr labil. Ihr sei womöglich zum ersten Mal in diesem Prozess klar geworden, was für sie auf dem Spiel stehe - eine Haftstrafe von 30 Jahren oder sogar mehr.

Die 30-Jährige hatte am Montag erstmals im Prozess ausgesagt und in einer vierstündigen Erklärung die Tatvorwürfe zurückgewiesen. "Fabian hat mir nie etwas getan, und ich hätte ihm auch nie etwa antun können. Hätte ich ihn ermordet, hätte ich mit Sicherheit das Gefühl gehabt, mein eigenes Kind zu töten", behauptete sie unter anderem. Sie sagte in der vor dem Landgericht Rostock verlesenen Erklärung zudem, dass sie den Fundort des Leichnams, einen Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock), am 13. Oktober erstmals gesehen habe.

Zeugen hatten im Prozess ausgesagt, die Frau am 10. Oktober mit ihrem auffälligen Pick-up-Auto auf einem Feldweg in der Nähe des Fundortes gesehen zu haben. Die Angeklagte sagt, sie sei zwar am Tattag in Güstrow und auch in der Nähe des Fundortes bei Klein Upahl spazieren gewesen. Hätte sie die Tat begangen, wie ihr vorgeworfen werde, wäre sie mit Sicherheit "nicht so dumm gewesen" und an Zeugen vorbeigefahren.

Die Verteidigung bemängelte zudem Verfahrensfehler und widersprach der Befragung einer Polizistin als Zeugin sowie der Verwertung von Vernehmungsaufzeichnungen. Sie begründete dies damit, dass die Angeklagte noch als Zeugin vernommen worden sei, obwohl gegen sie schon ein Tatverdacht bestanden habe. Sie sei bei der Vernehmung nicht über ihre Rechte informiert worden.

Laut Anklage soll die Frau den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 an dem Teich, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. In dem seit dem 28. April laufenden Indizienprozess wurden bereits Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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